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Brandsicherheitswachen 

Der Gesetzgeber schreibt Brandsicherheitswachen vor, wenn bei Veranstaltungen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, entsprechende Veranstaltungen rechtzeitig anzumelden.

Brandsicherheitswachen werden nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde über den Leiter der Feuerwehr gestellt und sind nach Gebührensatzung kostenpflichtig.
In welcher Stärke und mit welcher Ausstattung eine Brandsicherheitswache anschließend eingesetzt wird, ist abhängig von Art, Größe und Ort der Veranstaltung.
Bei teilweise erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen zur Nutzungsänderung dient die Brandsicherheitswache nicht zur Kompensation von Auflagen bzw. baulichen Mängeln.

Die Tätigkeiten der Brandsicherheitswache beinhalten keine Ordnerfunktionen, sondern sind ausschließlich für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorgesehen. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten.

Eine weitere Art der Brandsicherheitswache kann in Betrieben erforderlich sein, wenn auf Grund der Gefährdung bei Schweißarbeiten oder sonstigen betrieblichen Einsätzen die Feuerwehr zur Gefahrenabwehr benötigt wird. Diese Einsatzart wird gemäß Gebührensatzung dann als Arbeitsauftrag berechnet.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Stellung einer Brandsicherheitswache, den Sie als pdf-Dokument downloaden können.

pdf-Download des Antrages auf Stellung einer Brandsicherheitswache

22.05.2012

Freiwillige Feuerwehr Unna

Thomas Engelbert

Thomas Engelbert

Stadtbrandinspektor
Zimmer E 27
Telefon: 02303 9690-12
Fax: 02303 9690-55
E-Mail

Feuer- und Rettungswache
Florianstraße 1
59423 Unna

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