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Anregung & Kritik

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Kreisstadt Unna:

Die Brandschutzdienststelle der Kreisstadt Unna 

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes besteht bei der Kreisstadt Unna im Bereich Feuerschutz- und Rettungswesen eine so genannte Brandschutzdienststelle gemäß § 5 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (kurz: FSHG NRW) an der Feuer- und Rettungswache. Aufgabe der Brandschutzdienststellen ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen.

Die Beteiligung der Brandschutzdienststelle im bauaufsichtlichen Verfahren ist eine Pflichtaufgabe der Stadt im Sinne der §§ 1, 4 und 5 FSHG NRW.

Die Beteiligung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde und ergibt sich aus verschiedenen baurechtlichen Vorschriften. Hierzu zählen die §§ 54 (Sonderbauten), 72 (Behandlung des Bauantrages) und 73 (Abweichungen) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (kurz: BauO NRW).

Die entsprechenden Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle zu Belangen des Brandschutzes werden anschließend in die Baugenehmigung übernommen und sind somit Bestandteil des Bauscheins.

22.05.2012

Freiwillige Feuerwehr Unna

Holger Herlinghaus

Holger Herlinghaus

Stellv. Leiter des Bereiches Feuerschutz und Rettungswesen,
Leiter Sachgebiet 5 (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzdienststelle)

Zimmer O 32
Telefon: 02303 9690-19
Fax: 02303 9690-55
E-Mail

Florianstraße 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
montags - donnerstags
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags
8.00 Uhr - 12.30 Uhr

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