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Gremienbildung und Entsendung 

Die Bildung von Gremien durch den Rat der Kreisstadt Unna:

Der Rat der Kreisstadt Unna ist nach § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig. Die Beratung aller anfallenden Angelegenheiten würde den Rat der Kreisstadt Unna jedoch thematisch und arbeitsmäßig überfordern. Zu seiner Entlastung kann der Rat der Kreisstadt Unna daher bestimmte Aufgaben auf den Bürgermeister der Kreisstadt Unna und auf Ausschüsse delegieren.
Der Rat der Kreisstadt Unna ist, abgesehen von den zu bildenden Ausschüssen bzw. Pflichtausschüssen, frei, welche Ausschüsse, Beiräte und Arbeitskreise er bildet. Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger Mitglied in den frei zu bildenden Ausschüssen sein.

Welche Ausschüsse, Beiräte und Arbeitskreise der Rat der Kreisstadt Unna gebildet und personell besetzt hat, können Sie dem Handbuch des Rates der Kreisstadt Unna (siehe unten) entnehmen bzw. sich als Schaubild hier anzeigen lassen.

Die Entsendung in fremde Ausschüsse und Vertretungen:

Zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten entsendet der Rat der Kreisstadt Unna gemäß § 113 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Mitglieder in Ausschüsse, Beiräte, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder entsprechenden Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

Eine Auflistung dieser sogenannten "fremden Gremien" und deren personelle Besetzung können Sie dem Handbuch des Rates der Kreisstadt Unna (siehe unten) entnehmen.

Handbuch des Rates der Kreisstadt Unna

Im Handbuch des Rates der Kreisstadt Unna finden Sie u.a. Informationen über die Mitglieder des Rates, die personelle Besetzung der Gremien des Rates sowie die Hauptsatzung der Kreisstadt Unna, die Zuständigkeitsordnung des Rates und die Geschäftsordnung des Rates. Bitte klicken Sie hier , um sich das Handbuch des Rates der Kreisstadt Unna - Stand 15.12.2011 - anzeigen zu lassen.


11.02.2012

Kreisstadt Unna

Annette Vetter

Ratsangelegenheiten
Zimmer 109 (1.OG)
Telefon: 02303/103 242
Fax: 02303/103 239
E-Mail


Dorothea Kettler

Dorothea Kettler

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