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Gestaltungssatzungen
Die Satzungen über örtliche Bauvorschriften werden auch Gestaltungssatzungen genannt. Sie werden hauptsächlich von dem Rat der Stadt Unna beschlossen und geben die Rahmenbedingungen vor, wie die Gebäude und die Grundstücke gestaltet bzw. bebaut werden sollten.Folgende Gestaltungssatzungen wurden amtlich bekannt gemacht:
Gestaltungssatzung für Afferde 1 für den Bereich Gadumer Straße 36-70, Adlerweg 3-17 und 2-44
Satzung zur Errichtung von geneigten Dächern für den Bereich Unna-Lünern, Lehmbredde
Gestaltungssatzung für Unna-Niedermassen "Robert-Koch-Weg"
Satzung der Stadt Unna über Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich Stralsunder und Stettiner Straße
Gestaltungssatzung Unna-Mühlhausen Nr.1 "Zur Kölke"
Zweite Gestaltungssatzung im Bebauungsplan Unna Nr. 11 "Berliner Allee" für den Bereich Münchener Straße 1-33 - nur ungerade
Erste Änderung der Gestaltungsvorschrift zum Bebauungsplan Unna Nr. 35 "Hammer Straße" für den Bereich der Grundstücke zwischen Magnolienweg und Hortensienweg
Vierte Gestaltungssatzung im Bebauungsplan Nr. 22 "Vaesthausener Straße" für den Bereich Habichtstr./Schützenstraße
Fünfte Gestaltungssatzung in Unna, Jasminweg
Gestaltungssatzung Nr. 6 der Stadt Unna für den Bereich der Grundstücke Falkenweg 9-15, 14-22 -nur gerade- , 36-48, Sperberstraße 2-34 -nur gerade
Gestaltungssatzung "Vaesthausener Straße"
Satzung zur Änderung der Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes "Vaesthausener Straße"
Satzung über die Gestaltung der Dächer der Wohnhäuser an der Frankfurter Straße in Unna-Königsborn
Gestaltungssatzung der Bebauung im Erhaltungsgebiet Untere Husemannstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Gabelsberger Straße
Gestaltungssatzung "Am Predigtstuhl"
Gestaltungssatzung der Bebauung auf dem Geände südlich des Kiefernweges zwischen der Falkstraße und der Hertingerstraße
23.05.2012
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