1. Unna.de:
  2. Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
  3. Alle Bereiche von A-Z
  4. Bauordnung

Unna von A-Z:

Kreisstadt Unna

  1. Startseite
  2. Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
  3. Berichte, Broschüren, Flyer
  4. Bildung, Kultur, Geschichte
  5. Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
  6. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
  7. Politik in Unna
  8. Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
    1. - Formulare von A-Z
    2. - Online-Dienste
    3. - Ortsrecht von A-Z
    4. Alle Bereiche von A-Z
      1. Bauleitplanung
      2. Bauordnung
      3. BauServiceBüro
      4. Bürgerservice
      5. Büro des Bürgermeisters
      6. Büro für Gleichstellungsfragen
      7. Beschäftigungsförderung
      8. Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
      9. Erziehungsberatungsstelle (neu)
      10. Feuerschutz und Rettungswesen
      11. Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
      12. Gutachterausschuss
      13. Immobilienmanagement
      14. Jugend und Familie
      15. Personal und Organisation
      16. Personalrat
      17. Pressestelle
      18. Rechnungsprüfung
      19. Rechtswesen
      20. Schulen
      21. Sicherheit und Ordnung
      22. Standesamt
      23. Umwelt
      24. Vergabestelle
      25. Verkehr und Straßenbau
      26. Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
      27. Wahlen
      28. Wirtschaftsförderung
      29. Wohnen, Soziales u. Senioren
    5. Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
    6. Unna von A-Z
  9. Termine und Bekanntmachungen

Top10 Seiten

  1. Startseite Kulturbetriebe
  2. Bibliothek im zib
  3. Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
  4. Verwaltungsaufbau
  5. Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
  6. Startseite Bürgerservice
  7. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
  8. VHS Unna Fröndenberg Holzwickede
  9. S
  10. Online-Katalog

Anregung & Kritik

  1. Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Zu den städtischen Gesellschaften & Eigenbetrieben:

Weitere Seiten in diesem Bereich:


Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Unna 

Eine Baulast ist erforderlich, um auf einem Grundstück eine bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu Lasten oder zu Gunsten eines Grundstückes zu übernehmen.
Normalerweise ist diese freiwillige Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde durch die/den Grundstückseigentümer/in Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung für das begünstigte Grundstück.

Eine Baulast gilt auch für oder gegen die/den Rechtsnachfolger/in des belasteten oder begünstigten Grundstückes und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Unna gelöscht werden.

Voraussetzungen für die Baulastenauskunft:

  • Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse wie z. B. ein Grundstückskauf erforderlich.
  • Es müssen Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben werden.
  • Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Erklärung bezüglich der Übernahme der Kosten erforderlich

 

Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.


11.02.2012

Kreisstadt Unna

Birgit von Thaden

Baulasten
Zimmer 305 (3.OG)
Telefon: 02303/103 647
Fax: 02303/103 639
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag
8:30 bis 12:00 Uhr

und nach Terminabsprache