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Baulastenauskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Unna
Eine Baulast ist erforderlich, um auf einem Grundstück eine bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu Lasten oder zu Gunsten eines Grundstückes zu übernehmen.
Normalerweise ist diese freiwillige Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde durch die/den Grundstückseigentümer/in Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung für das begünstigte Grundstück.
Eine Baulast gilt auch für oder gegen die/den Rechtsnachfolger/in des belasteten oder begünstigten Grundstückes und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Unna gelöscht werden.
Voraussetzungen für die Baulastenauskunft:
- Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse wie z. B. ein Grundstückskauf erforderlich.
- Es müssen Straße und Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben werden.
- Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Erklärung bezüglich der Übernahme der Kosten erforderlich
Im Formularservice der Bauordnung sind entsprechende Formulare hinterlegt.
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11.02.2012
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Telefon: 02303/103 647
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Rathausplatz 1
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Kreisstadt Unna
Birgit von Thaden
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