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Brandschau 

Brandschauen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Gemeinden verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen durchzuführen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet würden. Unter einer Brandschau versteht man daher die brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes.

Durch diese regelmäßigen Kontrollen soll einerseits der Ausbruch von Bränden vermieden werden und andererseits sichergestellt werden, dass bei Ausbruch eines Brandes die Feuerwehreinsatzkräfte bei ihren Lösch- und Rettungsarbeiten ohne Komplikationen vorgehen können.
Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren wird im Bedarfsfall eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle angefordert. Diese Aufgabe der Gemeinde wird bei der Kreisstadt Unna von der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr übernommen.

Feuerwehr der Kreisstadt Unna - vorbeugender Brandschutz
Da die Verfolgung der Mängelbeseitigung durch die Bauaufsicht durchgeführt wird, wurde bei der Kreisstadt Unna das Aufgabengebiet der Brandschau dem Bereich Bauordnung zugeordnet.

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Thomas Engelbert

Brandschau
Zimmer 319 (3.OG)
Telefon: 02303/103 638
Fax: 02303/103 639
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
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Freitag
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