Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Bibliothek im zib
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Verwaltungsaufbau
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Startseite Bürgerservice
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- VHS Unna Fröndenberg Holzwickede
- S
- Online-Katalog
Anregung & Kritik
Zu den städtischen Gesellschaften & Eigenbetrieben:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Brandschau
Brandschauen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
Durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Gemeinden verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen durchzuführen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet würden. Unter einer Brandschau versteht man daher die brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes.Durch diese regelmäßigen Kontrollen soll einerseits der Ausbruch von Bränden vermieden werden und andererseits sichergestellt werden, dass bei Ausbruch eines Brandes die Feuerwehreinsatzkräfte bei ihren Lösch- und Rettungsarbeiten ohne Komplikationen vorgehen können.Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren wird im Bedarfsfall eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle angefordert. Diese Aufgabe der Gemeinde wird bei der Kreisstadt Unna von der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr übernommen.
Feuerwehr der Kreisstadt Unna - vorbeugender BrandschutzDa die Verfolgung der Mängelbeseitigung durch die Bauaufsicht durchgeführt wird, wurde bei der Kreisstadt Unna das Aufgabengebiet der Brandschau dem Bereich Bauordnung zugeordnet.
Bereits besuchte Seiten:
11.02.2012
Zimmer 319 (3.OG)
Telefon: 02303/103 638
Fax: 02303/103 639
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Thomas Engelbert
BrandschauZimmer 319 (3.OG)
Telefon: 02303/103 638
Fax: 02303/103 639
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr