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Schritte zur Baugenehmigung
> Allgemeine Erklärungen
Um einen Bauantrag stellen und anschließend eine Baugenehmigung erhalten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.Ein Bauantrag besteht nicht nur aus dem Antragsformular, sondern muss neben den Bauzeichnungen einen Lageplan, eine Baubeschreibung und ggf. eine Betriebsbeschreibung enthalten.
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist dann abhängig vom Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. dem Wasserrecht etc.).
Ansprechpartner bei Rückfragen: BauServiceBüro
23.05.2013
Zimmer 306 (3.OG)
Telefon: 02303/103 634
Fax: 02303/103 639
E-Mail
Zimmer 307 (3.OG)
Telefon: 02303/103 612
Fax: 02303/103 646
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
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Helge Hilleringmann
BauberatungZimmer 306 (3.OG)
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Fax: 02303/103 639
Hans-Dieter Matt
BauserviceZimmer 307 (3.OG)
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