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Schritte zur Baugenehmigung´
> Bauzeichnungen
Als Bauzeichnungen sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 einzureichen.
Grundrisse
Die Bauzeichnungen der Grundrisse müssen enthalten:
- den Maßstab
- alle erforderlichen Maße, auch die der Fenster und Türen
- das Brandverhalten der Baustoffe
- neue Bauteile
bei Umbauten:
- neue Bauteile
- zu beseitigende Bauteile ausgekreuzt
- die geplante Nutzung
Schnitte
Die Bauzeichnungen der Schnitte müssen enthalten:
- den Maßstab
- vorhandene Geländeoberfläche mit Höhenmaßen
- geplante Geländeveränderungen
- die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens über dem Gelände
- die lichte Höhe der Räume
- die Wandhöhen für die Berechnung der Abstandflächen
- die Dachneigung
- die Firsthöhe/Traufhöhe in besonderen Fällen, sofern dies für die Beurteilung des Bauvorhabens von Bedeutung ist, die Höhe der Nachbargebäude
Ansichten
Die Bauzeichnungen der Ansichten müssen enthalten:
- den Maßstab
- das vorhandene und das geplante Gelände
- die wesentlichen Höhenmaße
- in besonderen Fällen, sofern dies für die Beurteilung des Bauvorhabens von Bedeutung ist, die Höhen der Nachbargebäude
> Rechtsgrundlage: § 4 BauPrüfVO
20.04.2018
Zimmer 307 (3.OG)
Telefon: 02303/103 634
Fax: 02303/103 646
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Montag
13:30 - 16:00 Uhr
Kreisstadt Unna
Helge Hilleringmann
BauberatungZimmer 307 (3.OG)
Telefon: 02303/103 634
Fax: 02303/103 646
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