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Reisepass 

Seit dem 1. November 2007 werden Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert! Ausgenommen davon sind lediglich Kinder, die bei der Antragstellung noch nicht sechs Jahre alt sind.

Für Ihren Antrag benötigen wir:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
  • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis oder
  • Ihren Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt 2 Fotos benötigt.

Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei zum Thema Lichtbild

Der Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich also nicht vertreten lassen.

Die Bearbeitungsdauer für Ihren Pass in der Bundesdruckerei in Berlin beträgt etwa drei bis vier Wochen. Für Eilfälle ist die Ausstellung eines Expresspasses möglich.

Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Besonderheiten bei minderjährigen Passbewerbern/innen:

  • Zur eindeutigen Identifizierung müssen alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Zur Antragstellung ist eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde vorzulegen.
  • Wenn das Kind 10 Jahre oder älter ist, ist der Passantrag vom Kind zu unterschreiben.
  • Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Zustimmungserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Ausführliche Informationen zum Reisepass gibt es auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses betragen:

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahre
  • 59,00 € für Personen über 24 Jahre 
  • 26,00 € für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
  • zuzüglich 32,00 € für einen Expresspass
  • zuzüglich 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass

Auf Wunsch informieren wir Sie bei der Beantragung Ihres maschinenlesbaren Passes oder Personalausweises über die zukünftige Dokumentennummer. Diese kann allerdings nur vorbehaltlich der fehlerfreien Produktion durch die Bundesdruckerei Berlin genannt werden.

Abholen können Sie Ihr Dokument in den Büros des Bürgerservice, in denen Sie es beantragt haben. Sollten Sie die Abholung an einer anderen Stelle vereinbart haben, rechnen Sie bitte 2 Tage zusätzliche Postlaufzeit ein.  Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Pass unbedingt vorlegen. Durch Erteilung einer Vollmacht können Sie sich bei der Abholung vertreten lassen. Ein Formular hierzu finden Sie hier.

 

Stichwörter:
Pass, Ausweis, Reisepass, Reisepaß
Lebenslagen:
Reisen & Ferien

23.05.2012

Kreisstadt Unna

Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr