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Einbürgerung 

Mit der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (grundsätzlich)
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Ab 1.09.2008 "Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland). In der Regel werden diese durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn der Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder ein höherer Schulabschluss vorliegt. Prüfstelle für den Test ist in Unna z.B. die Volkshochsschule.(Kostenpauschale 25 Euro) Den Einbürgerungstest kann man auch o h n e vorherige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ablegen.
  • Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland wohnen
  • Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen


Der Ehegatte oder Lebenspartner eines/einer deutschen Staatsangehörigen kann nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz bereits nach einem 3-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, wenn die eheliche oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft seit 2 Jahren besteht und die übrigen Voraussetzungen (u.a. eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes durch selbst erwirtschaftetes Einkommen und Vermögen o h n e Sozialhilfe, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, kein Ausweisungsgrund, Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit) vorliegen.


Gebühren:


Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person 255,00 €. Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, werden 51,00 € erhoben.


Formulare:

Antrag auf Einbürgerung (PDF-Download)
Hinweise zur Einbürgerung von Staatsangehörigen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz (PDF-Download)


Empfehlung:

Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung persönlich im Bürgerservice zu informieren und beraten zu lassen. Für die Antragsabgabe ist eine Terminvereinbarung zu empfehlen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite der "Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration".


11.02.2012

Kreisstadt Unna

Rainer Zech

Bürgerservice
Zimmer 011 (EG)
Telefon: 02303/103 331
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 16:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr