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Gewerbezentralregisterauskünfte
Wenn Sie in Unna gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice den Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft stellen.
Sie benötigen dazu Ihren
- Personalausweis oder Pass.
Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz,
Bundeszentralregister.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke ( Belegart 1)
- Auskunft an eine Behörde (Belegart 9), die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu zahlen.
Für weitere Infos über das Gewerbezentralregister bitte hier klicken.
Lebenslagen:
Fortbildung, Frau & Beruf
Fortbildung, Frau & Beruf
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11.02.2012
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
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