Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Bibliothek im zib
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Verwaltungsaufbau
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Startseite Bürgerservice
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- VHS Unna Fröndenberg Holzwickede
- S
- Online-Katalog
Anregung & Kritik
Zu den städtischen Gesellschaften & Eigenbetrieben:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Wohngeld
Für gemieteten oder eigenen selbstgenutzten Wohnraum können Mieter-innen und Eigentümer/-innen zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens nach Maßgabe des Wohngeldgesetzes einen Zuschuss zu den Kosten der Miete oder der Belastung erhalten, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mieter/-innen bekommen Wohngeld als "Mietzuschuss" Eigentümer/-innen als "Lastenzuschuss".
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, der Einkommenshöhe und der berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und wird über Tabellen ermittelt. Es wird nur auf Antrag in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Im Bürgerservice erhalten Sie die Antragsformulare, die Sie hier auch ausgefüllt wieder abgeben können. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Bereich Wohnen
Ihren grundsätzlichen Anspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.
Antragsvordrucke stehen auch im Netz zur Verfügung.
Eine Liste der Wohnungsbaugesellschaften finden Sie hier.
Bauen, Beduerftigkeit, Wohnung & Haus
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr