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Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen (FAQ) 

Was sind die Berechnungsgrundlagen zur Abwassergebühr?

Die Abwassergebühr setzt sich aus zwei Berechnungsgrundlagen zusammen:
a) die Schmutzwassermenge
b) die gebührenpflichtige Grundstücksfläche.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich dem Steueramt einen Eigentumswechsel anzeigen will?

Die Steuerabteilung benötigt eine Kopie des gültigen Kaufvertrages sowie das tatsächliche Datum der Kaufpreiszahlung.

Wo kann ich einen Behälterwechsel für Müll beantragen?

Zur Bestellung oder Änderung genügt eine Postkarte, ein Fax oder eine E-Mail an das Steueramt.

Wieso erhalte ich im Januar einen Bescheid mit den alten Veranlagungsdaten, obwohl ich bereits im November eine Änderung angezeigt habe?

Die Bescheide zur Jahresveranlagung im Januar werden bereits im November vorbereitet und es wird begonnen, den Druckbestand zu erzeugen. Das Steueramt darf ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vorgeben.
Es wird jedoch Ende Januar / Anfang Februar eine erste Berichtigungsbuchung vorgenommen. Sie erhalten dann einen korrigierten Bescheid.

Wird das Steueramt automatisch über den Verkauf meines Grundstückes (oder Haus bzw. Wohnung) informiert?

Nicht direkt! Der Notar sendet die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Von dort erfolgt eine automatische Mitteilung per Datenträgeraustausch.
Dieses kann unter Umständen einige Wochen, bzw. Monate dauern, so dass es keine zeitnahe (automatische) Mitteilung an das Steueramt gibt.
Sie als Eigentümer sind auch aufgrund der Mitwirkungspflicht angehalten, Veränderungen dem Steueramt sofort anzuzeigen.


Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer?

In der Regel erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer zum Ersten des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Monat.
Beispiel: Wirtschaftlicher Übergang am 04. Mai des laufenden Jahres - Umschreibung der Gebühren und Grundsteuer ab Juni des laufenden Jahres.
Das og. Beispiel setzt allerdings die privatrechtliche Einigung zwischen alten und neuen Eigentümer voraus und wird vom Steueramt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt.
Kommt diese Einigung nicht zustande, so erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den 01.01. des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Jahres. Die Gebühren werden wie zuvor dargestellt umgeschrieben.

Einkommensteuer / Lohnsteuer / Einkommensteuererklärung / Steuerkarten und -klassen

Das Steueramt erhebt keine Einkommen-/Lohnsteuer. Diese erfolgt im Bereich der Zuständigkeit der Finanzämter.

Wo muss ich meinen Hund an- oder abmelden?

Die An- oder Abmeldung Hundes kann bei der Steuerabteilung oder beim Bürgerservice der Stadt Unna erfolgen. Ein entsprechendes Formular hierfür können Sie online abrufen. Natürlich erhalten Sie dieses auch bei der jeweiligen Stelle.


23.05.2012

Kreisstadt Unna

Marlies Dopatka-Fiene

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