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Jugendhilfe- und Sozialplanung, Integration und Beschäftigungsförderung 

Jugendhilfe- und Sozialplanung

Aufgabe der Jugendhilfe- und Sozialplanung ist die Schaffung möglichst förderlicher Entwicklungsbedingungen für alle Bürger, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien in der Kreisstadt Unna.
Aus diesem Grund wird ein wirksames und vielfältiges Angebot von Sozial- und Jugendhilfeleistungen vorgehalten und auf seine Wirksamkeit hin planerisch überprüft und ergänzt.
Dabei werden Kinder, Jugendliche, Eltern, freie Träger der Jugendhilfe und andere Organisationen – wie z.B. Schulen – beteiligt.
 

Jugendhilfeplanung 

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument der kommunalen Jugendhilfe.
 
Das Jugendamt als öffentlicher Träger hat nach den §§ 79 und 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung dafür, die erforderlichen Dienste und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
 
Dabei hat die Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung
 
  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personenberechtigten / Eltern zu ermitteln
  • die Maßnahmen zur Befriedigung des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Die Jugendhilfeplanung soll so ausgerichtet sein, das insbesondere
 
  1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
  2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
  4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
Planungsbereiche sind z.B.:
  • Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und Kindertagespflege
  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (s. Kinder und Jugendförderplan – Download)
  • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Spielplatzentwicklungsplanung  

Kinder- und Jugendförderplan (Download)

 

Sozialplanung

Die Sozialplanung sichert und hält zudem die für Planungsprozesse des sozialen Lebens in unserer Stadt notwendigen Daten vor und fördert notwendige Veränderungsprozesse. Die Sozialdaten werden  im Rahmen einer regelmäßigen Sozialberichterstattung veröffentlicht.

Integration

In der Kreisstadt Unna wurde 1995 vom Rat der erste Ausländerbeirat eingerichtet. Dieser wurde 2004 auf Initiative des Ausländerbeirat, damals noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums NRW, in einen Integrationsrat umgewandelt und 2010 als solcher bestätigt und wiedergewählt.
Der Integrationsrat ist einem Ausschuss des Rates gleichgestellt und kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Wenn es um Themen mit Migrationsbezug geht, berät er den Rat durch Empfehlungen und Stellungnahmen.

Die Integrationsarbeit in der Kreissstadt und die Arbeit des Integrationsrates werden eigens durch einen Integrationsbeauftragten unterstützt.

Unter den folgenden Links können Sie sich über die Aktivitäten des Integrationsrates informieren:

Beschäftigungsförderung

Informationen zur Beschäftigungsförderung der Kreisstadt Unna finden Sie unter dem folgenden Link:

zurück zur Startseite "Jugendamt"

 

Stichwörter:
Beschäftigungsförderung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Jugendhil´fe, Jugendhilfeplanung, Planungsverfahren, Sozialplanung, Sozialdaten 2010, Kinder- und Jugenförderplan

23.05.2012

Kreisstadt Unna

Till Knoche

Till Knoche

Jugendhilfe- und Sozialplanung
Zimmer 202 (2.OG)
Telefon: 02303/103 518
Fax: 02303/103 503
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Heinz Bischoff

Beschäftigungsförderung
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Fax: 02303/103 503
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