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Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Jedes Kind hat Anspruch auf eine Unterhaltsleistung nach dem UVG, wenn es
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- in Deutschland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen erhält.
Es besteht kein Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn
- beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben (gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder
- das Kind mit einem Elternteil und einem Stiefelternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt oder
- das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird, sondern sich z. B. in einem Heim oder in Vollpflege bei einer anderen Familie befindet oder
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des UVG erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken oder
- der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.
Leistungen
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt zur Zeit 133 Euro für Kinder unter sechs Jahren und für Kinder von sechs bis unter zwölf Jahren zur Zeit 180 Euro und wird vom Jugendamt der Kreisstadt Unna ausgezahlt.
Die Unterhaltsleistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.
Die Unterhaltsleistung nach dem UVG gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Sie wird daher z. B. auf die Leistungen des SGB II (ALG II, Sozialgeld) angerechnet.
Der Antrag muss mit bestimmten Anlagen persönlich im Jugendamt der Kreisstadt Unna gestellt werden.
Die Anlagen können bei der auf dieser Seite unter Kontakt & Service genannten Ansprechpartnerin erfragt werden.
weitere Informationen: Flyer Unterhaltsvorschuss (UVG)
Unterhaltsvorschuss, UVG, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Leistungen für alleinerziehende Eltern, Alleinerziehende, schwangere junge Frauen, Unterhalt, fehlender Unterhalt, Unterhalt für Kinder
Kreisstadt Unna
Silke Woitas
Jugend und FamilieUnterhaltsvorschuss (UVG)
Zimmer 236 (2.OG)
Telefon: 02303/103 560
Fax: 02303/103 503
Rathausplatz 1
59423 Unna
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