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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zielgruppe:
Erziehungsberechtigte, junge Volljährige und Einrichtungen der Jugendhilfe
Aufgabenbeschreibung:
Maßnahmen der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) umfassen, neben den pädagogischen Hilfen, wirtschaftliche Leistungen, die unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammen gefasst werden. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen, die eine Zahlbarmachung von Geldleistungen nach sich ziehen. Grundlage für eine Zahlbarmachung Wirtschaftlicher Jugendhilfe ist ein formales Hilfeplanverfahren.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt.
Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:
- Übernahme von Kosten für Kinder in Tagespflege
- Zahlung von Pflegekosten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind
- Zahlung von Pflegegeld für junge Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht sind
- Notwendige Kosten der Krankenhilfe, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
- Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
- Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)
Die Mitarbeiter stehen Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Kreisstadt Unna
Magdalene Piel
Wirtschaftliche Jugendhilfe UnterhaltsvorschussZimmer 238 (2.OG)
Telefon: 02303/103 559
Fax: 02303/103 503
Manuela Nattkemper
Wirtschaftliche Jugendhilfe UnterhaltsvorschussZimmer 238 (2.OG)
Telefon: 02303/103 554
Fax: 02303/103 503
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 15:30 Uhr
Mittwochs ganztägig geschlossen
