Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Aktuelle Planverfahren
- Aktuelle Stellenangebote
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anfahrtsskizze zum Rathaus
- Bauen, Wohnen, Wirtschaft
- Bürgerservice
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtplan
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgermeister
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Grundstücksankauf und -verkauf
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Sozialplanung und Statistik
- SportService Unna
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Termine
- Umweltdaten
Top10 Seiten
- Bibliothek im zib
- RSS-Newsfeed Presse-Infos
- Startseite Kulturbetriebe
- Biblog im zib
- Stellenausschreibungen
- Stellenangebote
- Aktuelle Termine
- Bebauungspläne im laufenden Verfahren
- Online-Katalog
- Verwaltungsaufbau
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Beeinträchtigungen der Teilhabe in der Gesellschaft können als Folgen verschiedener psychischer Störungsbilder (früher Krankheiten genannt) eintreten. Diese Störungen sind in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD- 10 Kapitel V (F)) erfasst.
Die Feststellung einer seelischen Störung ist Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Feststellung einer aus seelischer Störung resultierenden Behinderung oder zu erwartender Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (siehe § 35 a Abs. 1 SGB VIII) obliegt dem zuständigen Rehabilitationsträger (in diesem Fall dem Jugendamt).
Stichwörter:
Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen Behinderte, Behinderte, Hilfe zur Erziehung, Rehabilitation
Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen Behinderte, Behinderte, Hilfe zur Erziehung, Rehabilitation
08.12.2019
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Thomas Köster
Leiter Soziale DiensteZimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr