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Korruptionsbekämpfungsgesetz
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Unna,
zum 01. März 2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz regelt unter Anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, der Ortsvorsteher und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien, Nebentätigkeiten etc.
Die Kreisstadt Unna erfüllt ihre gesetzliche Verpflichtung in Form einer als PDF - Datei downloadbaren Tabelle, die jeweils aktualisiert auf der Homepage der Kreisstadt Unna veröffentlicht wird.
Werner Kolter
Bürgermeister
Korruptionsbekämpfungs-Tabelle Stand: 01.03.2012
Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) vom 16.12.2004
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Antikorruptionsgesetz, Korruptionsgesetz
Kreisstadt Unna
Lars Klein
Organisation und VerwaltungZimmer 143 (1.OG)
Telefon: 02303/103 233
Fax: 02303/103 273
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