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Rechnungsprüfung - Aufgaben - 


Nach § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die örtliche Rechnungsprüfung folgende Aufgaben:

  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt einschließlich der Durchführung von Kassenprüfungen
  • die Prüfung der Programme im Bereich der Haushaltswirtschaft
  • die Prüfung von Vergaben

Der Rat der Stadt Unna hat gemäß § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung der örtlichen Rechnungsprüfung folgende weitere Aufgaben übertragen:

  • die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften oder anderen Vereinigungen des privaten Rechts

23.05.2012

Kreisstadt Unna

Martin Schade

Bereichsleiter Rechnungsprüfung
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Telefon: 02303/2003 92
Fax: 02303/2003 99
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