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Schöffen 

In vielen Gerichtsbarkeiten gibt es ehrenamtliche Richter. Diese helfen dem Berufsrichter bei der Urteilsfindung. Ziel ist es "die Stimme des Volkes" in die Justiz mit einzubeziehen.
An den Strafgerichten heißen diese ehrenamtlichen Richter Schöffen.

Der Schöffe oder die Schöffin hat während der Verhandlung die gleichen Rechte und Pflichten wie der Richter und damit einen großen Einfluss auf das Urteil. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung ausgewogen berücksichtigt werden. Die als Schöffen eingesetzten Personen sollen nicht durch Vorurteile befangen sein, sowie Lebens- und Berufserfahrung mitbringen. Besondere Rechtskenntnisse sind jedoch nicht erforderlich.

Voraussetzung für das Schöffenamt

Bewerben können sich alle Bürger und Bürgerinnen, die

 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben
  • weder vorbestraft (Freiheitsstrafe von mehr als einem halben Jahr) noch entmündigt sind
  • beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte usw.)

Die Amtszeit des Schöffen/der Schöffin beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach zehn Amtsjahren ist eine Pause von einer Amtsperiode geboten.

Jeder Schöffe sollte an zwölf Sitzungen im Kalenderjahr teilnehmen. Alle Sitzungen werden rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben.

Die Tätigkeit als Schöffe ist ein Ehrenamt. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet Sie in dem erforderlichen Umfang freizustellen.

Schöffen und Schöffinnen erhalten für ihre Tätigkeit Sitzungsgelder, Fahrtkostenerstattung und ggf. Verpflegungszuschuss.

Die aktuelle Amtsperiode läuft seit dem 01.01.2009 und dauert bis zum 31.12.2013. Ihre Bitte um Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie jederzeit, auch während der laufenden Amtsperiode stellen. Sie können sich entweder mit einem formlosen Schreiben oder mit dem Bewerbungsformular um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Das formlose Schreiben sollte Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Telefonnummer und evtl. die Berufsbezeichnung enthalten. Zu richten sind die Bewerbungen an:

Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Bereich Rechtswesen
Frau Langhorst
Postfach 2113
59411 Unna
Tel. Nr.: 02303/ 103 363
E-Mail: siehe Kontakt & Service

Der Rat der Kreisstadt Unna beschließt die Vorschlagsliste. Diese wird dann an das Amtsgericht Unna übersendet. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes wählt die Schöffinnen und Schöffen.

Den Vorsitz des Schöffenwahlausschusses hat eine Richterin oder ein Richter des Amtsgerichtes Unna. Dem Ausschuss gehören ebenfalls zehn Vertrauenspersonen an, die von den Vertretungen des Kreises Unna gewählt werden. Der Ausschuss wählt aus der Vorschlagsliste mit mindestens zwei Drittel Mehrheit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen.

Broschüren und Faltblätter mit genaueren Informationen zum ehrenamtlichen Richteramt erhalten sie unter www.justiz.nrw.de.

Weitere interessante und nützliche Informationen zum ehrenamtlichen Richteramt finden Sie beim Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (DVS) unter www.schoeffen.de und speziell für Nordrhein-Westfalen unter www.schoeffen-nrw.de.


11.02.2012

Kreisstadt Unna

Christiane Langhorst

Bereich Rechtswesen
Zimmer 356 (3.OG)
Telefon: 02303/103 363
Fax: 02303/103 332
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr

Freitag
08:30-12:30 Uhr