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Anregung & Kritik

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Kreisstadt Unna:

Lernmittelfreiheit 

Welche Lernmittel in den Schulen eingesetzt werden, entscheiden die Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben:
Lernmittel

Die Stadt Unna als Schulträger stellt ihren Schülern neben den Schulgebäuden, der Ausstattung natürlich auch die benötigten Lernmittel - in der Regel zur Ausleihe - zur Verfügung. Entsprechend der Vorgaben des Schulministeriums müssen Eltern hierbei einen Eigenanteil übernehmen, es gelten auch Höchstgrenzen. Details zur Lernmittelfreiheit finden Sie
hier:
Lernmittelfreiheit

Von der Selbstbeteiligung befreit sind nur Kinder von Eltern, die auf Sozialhilfe-Leistungen angewiesen sind. Die zuständigen Mitarbeiter/innen im Sozialamt der Stadt Unna informieren Betroffene über diesen Anspruch.

Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils durch den Schulträger.
Lebenslagen:
Schule

24.05.2012

Kreisstadt Unna

Heike Lategahn

Bereich Schulen
Zimmer 326 (3.OG)
Telefon: 02303/103 143
Fax: 02303/103 139
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr

Freitag
08:30-12:30 Uhr