Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Aktuelle Stellenangebote
- Amtliche Bekanntmachungen
- Anfahrtsskizze zum Rathaus
- Bauen, Wohnen, Wirtschaft
- Bürgerservice
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgermeister
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Erziehungsberatungsstelle
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Grundstücksankauf und -verkauf
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Sozialplanung und Statistik
- SportService Unna
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Termine
Top10 Seiten
- Bibliothek im zib
- RSS-Newsfeed Presse-Infos
- Stellenangebote
- Startseite Kulturbetriebe
- Stellenausschreibungen
- Aktuelle Termine
- Online-Katalog
- Standesamt Unna
- Biblog im zib
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Schulzuführungen
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Erziehung. Daraus leitet sich für Kinder und Jugendliche die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab.Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Kind regelmäßig am Schulunterricht teilnimmt.
Sofern trotzdem ein Kind oder Jugendlicher den Unterricht "schwänzt" versucht die Schule in Verbindung mit den Eltern, die regelmäßige Teilnahme am Unterricht wiederherzustellen.
In den Fällen, in denen die Einwirkungen erfolglos bleiben, führt die Ordnungsbehörde die zwangsweise Zuführung des Kindes oder Jugendlichen zur Schule durch.
Gesetze im Internet:
Schulpflichtgesetz
20.02.2019
Telefon: 02303/103 398
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Ina Schuchtmann
Zimmer 124 (1.OG)Telefon: 02303/103 398
Fax: 02303/103 399
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung