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Jedermann steht es frei, ein Gewerbe auszuüben. Die Tätigkeiten sind aber der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte o.ä.) führen. Es ist unerheblich, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird.

Anzuzeigen sind:

  • der Beginn eines Gewerbes,
  • eine Veränderung (Wechsel der Tätigkeit, Ausdehnung der Betriebes, Verlegung des Betriebes) und
  • die Aufgabe des Gewerbes.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
  • ggfls. Handelsregistereintragung

Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich.

Gebühren:

20,00 EUR bei Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung.
Keine Gebühr bei Gewerbeabmeldung.

Links:

Fragen zur Gewerbeanzeige, über die Notwendigkeit von Unterlagen und das Verfahren werden online unter folgendem Link beantwortet: www.gewerbeanmeldung.nrw.de

Stichwörter:
Gewerbeamt, Gewerbeschein

11.02.2012

Kreisstadt Unna

Peter Niewrzedowski

Peter Niewrzedowski

Sachgebietsleiter
Zimmer 125 (1.OG)
Telefon: 02303/103 311
Fax: 02303/103 399
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Achim Dorna

Achim Dorna

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