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Ladenöffnungsgesetz
Nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW dürfen Verkaufsstellen werktags von 00.00 - 24.00 Uhr geöffnet haben.
Sonderregelungen gibt es für bestimmte Warengruppen (z. B. Blumen und Backwaren), die auch sonntags verkauft werden dürfen.
Da die Voraussetzungen hierfür aber in jedem Einzelfall anders zu beurteilen sind, stellen Sie Ihre Fragen, sie werden gerne beantwortet.
Die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes wird durch das Ordnungsamt kontrolliert.
11.02.2012
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Telefon: 02303/103 311
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