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Beurkundung von Sterbefällen
Ist jemand verstorben, so muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Ist die Person im Krankenhaus oder in einem Alten-und Pflegeheim verstorben, muss die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung erfolgen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
In der Regel erledigen die Bestattungsunternehmen die Formalitäten beim Standesamt. Die Bestatter legen auch die zur Beurkundung notwendigen Dokumente vor. In jedem Fall muss die ärztliche Todesbescheinigung, die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung, eine Meldebescheinigung oder Personalausweis der verstorbenen Person und die notwendigen Personenstandsdokumente vorgelegt werden.
Die Bestatter informieren Sie dazu auch genau, welche Dokumente zur Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt werden müssen.
Nach der Beurkundung werden dem Bestatter/der Bestatterin auch alle Sterbeurkunden ausgehändigt, die Sie benötigen. Er oder sie kümmert sich auch um die Bezahlung der Sterbeurkunden (eine Urkunde kostet 10 €, jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird kostet 5 €).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für weitere Sterbeurkunden nur an das Standesamt wenden oder evt. Ihr Bestattungsungsunternehmen um Mithilfe bitten. Professionelle "Urkundenbeschaffer" aus dem Internet übernehmen Urkundenbeschaffungen zu stark erhöhten Preisen und zahlen lediglich die oben genannten Gebühren an das Standesamt. Auf Angebote von Firmen, den Sterbefall in ein "öffentliches Sterberegister" oder "Bundessterberegister" sollten Sie nach Meinung des Standesamtes gar nicht reagieren. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes "öffentliches Sterberegister" oder ähnliches. Es handelt sich hier offensichtlich um eine Methode von Privatfirmen, von Angehörigen 89,95 € zu kassieren, um die Angaben des Verstorbenen im Internet zu veröffentlichen. Niemand hat von diesem angeblichen Register einen Nutzen, zumal es keine Suchfunktion enthält. Nach Meinung des Standesamtes überflüssig und nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift von Behörden eingerichtet.
Sollten Sie ein ähnliches Schreiben nach einem Sterbefall eines Angehörigen bekommen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Standesamt.
Öffnungszeiten für die Beurkundung von Sterbefällen
Sterbefälle können nur montags - freitags von 08:30 - 11:00 Uhr sofort beurkundet werden.
Nach 11:00 Uhr können die Unterlagen nur noch abgegeben und zur Abholung am nächsten Tag vorbereitet werden oder zugeschickt werden.
Tod
Kreisstadt Unna
Margret Otto
Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
Gisela Piepers
Abteilungsleiterin, Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 342
Fax: 02303/103 347
Silke Dilly
Urkundenstelle, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 341
Fax: 02303/103 347
Jürgen Tietz
Stellv. Abteilungsleitung, Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 340
Fax: 02303/103 347
Claudia Weitz
Eheschließungen, Beurkundungen(EG)
Telefon: 02303/103 339
Fax: 02303/103 347
Klosterstr. 12
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag
08:30 - 16:00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
