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Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 

Zielgruppe

Sofern Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII beziehen oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF" besitzen, können Sie einen Antrag auf Rundfunk- und Fernsehbefreiung stellen.

 

Aufgabenbeschreibung

Die erforderlichen Informationen und Anträge erhalten Sie sowohl im Bürgerservice  als auch im Bereich Wohnen, Soziales und Senioren der Kreisstadt Unna. Die Befreiung von der Rundfunk und Fernsehgebühr ist die Grundlage für die Ermäßigung der Telefongebühren.


Wenden Sie sich an :
Die den Bügerservice  der Kreisstadt Unna bzw. den/die Sachbearbeiter/in im Bereich Wohnen, Soziales und Senioren!

Stichwörter:
Rundfunkgebühren, Befreiung von Gebühren, Gebührenbefreiung, GEZ-Gebühren, Befreiungen
Lebenslagen:
Beduerftigkeit

24.05.2012

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