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Bestattungskosten 

Zielgruppe:

Angesprochen werden hier diejenigen Personen, die zur Tragung der Bestattungskosten entweder auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Verstorbenen oder als Erbe oder Unterhaltsverpflichteter verpflichtet sind.

Aufgabenbeschreibung:

Beim Tod einer mittellosen Person soll durch die Sozialhilfe eine würdige Bestattung sichergestellt werden, wenn den zur Bestattung verpflichteten Personen die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist. Regelmäßig wird der Verstorbene zu seinen Lebzeiten bereits Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach anderen Gesetzen erhalten haben. Für den Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten ist dies jedoch keine Voraussetzung.
Stichwörter:
Beerdigungskosten, Bestattungskosten, Begräbnis, Begraebnis
Lebenslagen:
Alter, Beduerftigkeit

24.05.2012

Kreisstadt Unna

Anja Winkelkötter

Wohnen, Soziales und Senioren
Leistungen nach SGB XII
Bestattungskosten

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