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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. SGB XII 

Zielgruppe

Nach dem Vierten Kapitel können Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft, allein aus medizinischen Gründen voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie bedürftig sind, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung geltend machen.

Aufgabenbeschreibung

Die Leistungen werden in gleicher Höhe bemessen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Drittes Kapitel), sind aber - im Unterschied zu diesen - zu beantragen. Die Leistungen werden regelmäßig für ein Jahr bewilligt. Einkommen wie z.B. Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft werden wie in der Sozialhilfe angerechnet, jedoch wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen.

Weitere Informationen im Bereich Wohnen,  Soziales und Senioren der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1, 59423 Unna

Stichwörter:
ergänzende Leistungen, Grundsicherung, soziale Hilfen

24.05.2012

Kreisstadt Unna

Heike Hoffmann

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Buchst. A - Hor)

Zimmer 218 (2. OG
)
Telefon: 02303/103 - 537
Fax: 02303/103 - 600
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
montags und donnerstags
8.30 Uhr - 11.00 Uhr

Ilona Kerer

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Buchst. Pi - Z)
Zimmer 218 (2.OG)
Telefon: 02303/103 526
Fax: 02303/103 600
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
montags und donnerstags
8.30 Uhr - 11.00 Uhr

Anja Drowe

Wohnen, Soziales und Senioren
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Buchst. Hos - Ph)

Zimmer 217 (2.OG)
Telefon: 02303/103 531
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
bis 17:00 Uhr mit Terminabsprache