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Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Zielgruppe
Voll erwerbsgeminderte Personen, bei denen die Dauerhaftigkeit der Erwerbsminderung noch nicht festgestellt werden kann und die nicht mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Aufgabenbeschreibung
Der notwendige Lebensunterhalt wird durch eine Gegenüberstellung des individuellen Bedarfes aus Regelsätzen, Unterkunfts- und Heizkosten, Kosten der Krankenversicherung und Mehrbedarfszuschlägen ( Ernährungszulagen ) und dem vorhandenen Einkommen ermittelt.
Dabei ist auch das eventuell zu berücksichtigende Vermögen einzusetzen
Einmalige Leistungen können für die Erstausstattung des Haushaltes, Sonderbedarf bei Schwangerschaft und Geburt, sowie mehrtägige Klassenfahrten erbracht werden.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit können Mietschulden darlehensweise übernommen werden. Die Vermittlung dieser Darlehen erfolgt über die Wohnraumsicherung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen des Bereiches Wohnen, Soziales und Senioren.
Arbeitslosigkeit, Übernahme von Heizkosten, Kostenübernahme, Einmalzahlungen, Kosten für Klassenfahrten, Darlehnen, Stromsperre, mittellos
Arbeitslosigkeit, Beduerftigkeit
Kreisstadt Unna
Andrea Wegner-Dahmann
Hilfe zum LebensunterhaltWohnen, Soziales und Senioren
Zimmer 137 (1.OG)
Telefon: 02303/103 515
Fax: 02303/103 600
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
dienstags und donnerstags
08.30 Uhr - 11.00 Uhr