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Anregung & Kritik
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Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Zielgruppe
Voll erwerbsgeminderte Personen, bei denen die Dauerhaftigkeit der Erwerbsminderung noch nicht festgestellt werden kann und die nicht mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Aufgabenbeschreibung
Der notwendige Lebensunterhalt wird durch eine Gegenüberstellung des individuellen Bedarfes aus Regelsätzen, Unterkunfts- und Heizkosten, Kosten der Krankenversicherung und Mehrbedarfszuschlägen ( Ernährungszulagen ) und dem vorhandenen Einkommen ermittelt.
Dabei ist auch das eventuell zu berücksichtigende Vermögen einzusetzen
Einmalige Leistungen können für die Erstausstattung des Haushaltes, Sonderbedarf bei Schwangerschaft und Geburt, sowie mehrtägige Klassenfahrten erbracht werden.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit können Mietschulden übernommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen des Bereiches Wohnen, Soziales und Senioren.
Arbeitslosigkeit, Übernahme von Heizkosten, Kostenübernahme, Einmalzahlungen, Kosten für Klassenfahrten
Arbeitslosigkeit, Beduerftigkeit
Kreisstadt Unna
Sabine Steinhoff
Wohnen, Soziales und SeniorenHilfen Asylbewerberleistungsgesetz
und SGB XII
Zimmer 217 (2.OG)
Telefon: 02303/103 534
Fax: 02303/103 503
Anja Drowe
Wohnen, Soziales und SeniorenGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Buchst. Hos - Ph)
Zimmer 217 (2.OG)
Telefon: 02303/103 531
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag u. Donnerstag
08:30 - 11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
