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Wohnberechtigung 

Zielgruppe

Alle Bürger/innen der Kreisstadt Unna, die auf Grund ihres relativ geringen Einkommens auf die Anmietung einer günstigen, öffentlich geförderten Wohnung angewiesen sind.

Leistung

Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung - sogenannte Sozialwohnungen - benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Dieser wird vom Bürgerservice ausgestellt. Je nach Einkommen kann Ihnen ein WBS des 1. oder 2. Förderweges ausgestellt werden. Der WBS hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellung. In dieser Zeit können Sie im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine von der Wohnungswirtschaft angebotene öffentlich geförderte Wohnung anmieten.
Bei der Ausstellung des WBS spielen Haushaltseinkommen und Haushaltsgröße eine wichtige Rolle.

  • Voraussetzung für die Ausstellung des WBS ist ein Familieneinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen, die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der Verordnung zum Wohnraumförderungsgesetz ( VO zu § 9 II WoFG) festgelegt worden sind.
  • Die Größe der anzumietenden Wohnung richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder.
    • 1-Personenhaushalte bis zu 50 qm
    • 2-Personenhaushalte bis zu 65 qm
    • 3-Personenhaushalte bis zu 80qm
    • Für jede weitere Person werden 15 qm zusätzlich berücksichtigt.


In Unna können sie sich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung durch die Wohnungsvermittlung beraten und unterstützen lassen.

Stichwörter:
Wohnraumgröße, Anspruch Wohnungsgröße, WBS

24.05.2012

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02303/103-0
Rathausplatz 1
59423 Unna

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