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Anregung & Kritik
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Wohnungsaufsicht
Zielgruppe
Bürgerinnen und Bürger, die Mieter von Wohnraum sind und dieser Wohnraum auf Grund seiner baulichen Beschaffenheit den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse nicht entspricht. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasser- und Stromversorgung funktionieren muss. Fußböden Decken oder Wände der Räume müssen ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sein. Auch die Wasseranschlüsse, das WC und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie zu den dafür jeweils üblichen Zwecken benutzen können.
Aufgabenbeschreibung
Das Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (Wohnungsgesetz - WoG) ist die rechtliche Grundlage der Wohnungsaufsicht.
Anwendbar ist das WoG sowohl im frei finanzierten, wie auch im öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Nach der gesetzlichen Intention muss sichergestellt sein, dass die bauliche Beschaffenheit von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse entspricht. Ebenso muss gewährleistet werden, dass notwendige Instandsetzungsarbeiten durch den Eigentümer vorgenommen werden.
Die Kreisstadt Unna hat die Möglichkeit, bei festgestellten Mängeln den Eigentümer aufzufordern, die Wohnung wieder in einen Zustand zu versetzen, der die Mindestanforderungen erfüllt. Sofern der Eigentümer nicht bereit ist, Abhilfe zu schaffen, kann die Instandsetzung angeordnet und ggf. im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durchgesetzt werden.
Mängel, Schimmel, Feuchtigkeit, Schimmelpilz, Schäden, Mieterbeschwerden
Kreisstadt Unna
Uwe Harm
Zimmer 138 (1. OG)Telefon: 02303/103 644
Fax: 02303/103 600
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung
