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Kreisstadt Unna:

Trinkwasserverordnung geändert 

Unna, 09.01.2012

Foto einer Dusche (Bild: Kreis Unna)Kreis Unna. (PK) Nach Schätzungen von Fachleuten erkranken jährlich rund 21.000 Menschen allein in Deutschland an einer durch Legionellen ausgelösten Lungenentzündung. Der Bundesgesetzgeber hat daraus die Konsequenzen gezogen und die Trinkwasserverordnung geändert. So soll der Schutz vor den Bakterien erhöht werden, die in 25 bis 60 Grad warmem Wasser besonders gut gedeihen.

Die Neuregelungen betreffen mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern alle, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben. Dazu gehören nicht nur Unternehmer, sondern auch Wohnungs- oder Hauseigentümer, die eine Wohnung vermieten.

Konkret gilt die neue Trinkwasserverordnung für Trinkwasserinstallationen,

  • in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
  • die eine „Großanlage“ zur Trinkwassererwärmung enthalten
  • die über Duschen oder andere Einrichtungen verfügen, in denen Trinkwasser vernebelt werden kann.

Unternehmer und andere Inhaber einer Trinkwasserinstallation müssen nach der geänderten Verordnung

  • die Anlage bei der Kreis-Gesundheitsbehörde anzeigen
  • einmal pro Jahr eine systemische Untersuchung auf Legionellen durchführen lassen und die Ergebnisse der Kreis-Gesundheitsbehörde melden sowie
  • dafür sorgen, dass die Anlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Die Kreisgesundheitsbehörde in Unna hat zu dem Thema alle wichtigen Informationen wie z.B. ein Merkblatt, die geänderte Trinkwasserverordnung selbst sowie das von Unternehmern und Vermietern auszufüllende Formular eingestellt. Die Informationen finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de.


24.05.2012

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