Ein Bürgerbegehren kann jederzeit eingereicht werden. Nur wenn es sich gegen einen Beschluss des Rates richtet, muss der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses bei der Stadt eingegangen sein. Bei Beschlüssen, die nicht bekannt gemacht werden müssen, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag.
Ein Bürgerbegehren muss bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel:
- Die Frage im Bürgerbegehren muss nur mit Ja oder Nein beantwortet werden können.
- Mindestens sechs Prozent der Bürger*innen müssen das Bürgerbegehren unterstützen.
- Die Verwaltung erstellt eine Kostenschätzung, was die Umsetzung des Bürgerbegehrens kosten würde. Der Betrag ist auf den Unterschriftenlisten aufzuführen.
Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, stellt der Rat fest, dass das Bürgerbegehren "zulässig" ist. Der Rat kann beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, kommt es innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid.
Dabei werden die Bürger*innen und Bürger, ähnlich einer Wahl, zur Stimmabgabe über die gestellte Frage aufgefordert.
Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss er zwei Anforderungen erfüllen:
- Die von den Initiatoren gewünschte Antwort auf die gestellte Frage bekommt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Diese Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der Bürger*innen entsprechen.
Bei Fragen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können Sie sich an das Büro des Bürgermeisters oder den Bereich Wahlen wenden.