Die Umsetzung des "Bauturbos" in Unna
Wohnungsbau in der Kreisstadt Unna: Der „Bauturbo“ und die Leitlinien für eine geordnete Stadtentwicklung
Das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (die sogenannte BauGB-Novelle 2025) – in der Öffentlichkeit oft als „Bauturbo“ bezeichnet – hat das Ziel, den Bau von bezahlbarem Wohnraum deutlich zu vereinfachen. Für die Kreisstadt Unna bedeutet dieses Gesetz jedoch keinen unkontrollierten Bauboom. Die neuen Möglichkeiten, dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig muss dies stets städtebaulich verträglich geschehen. Schnelligkeit darf nicht zulasten von Klima, Natur oder nachbarlichen Interessen gehen.
Deshalb hat die Stadtverwaltung die „Unnaer Leitlinien“ entwickelt. Diese sind am 20. Mai 2026 durch den Rat der Kreisstadt Unna beschlossen worden. Auf dieser Seite erfahren Investoren, Architekturbüros sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger transparent, unter welchen Bedingungen und Kriterien die neuen gesetzlichen Regelungen in Unna künftig angewendet werden sollen.
Die Unnaer Leitlinien: Klare Spielregeln statt Bauen um jeden Preis
Der „Bauturbo“ erlaubt es Städten, in Einzelfällen vom bisher bestehenden Baurecht abzuweichen, um Wohnraum schneller genehmigen zu können. In der Kreisstadt Unna wird es hierfür jedoch keinen Freifahrtschein geben. Solchen Abweichungen soll nur zugestimmt werden, wenn Bauvorhaben in das städtebauliche Konzept der Kreisstadt Unna passen und sich Bauherren an klare Vorgaben halten.
Wo in Unna gebaut werden kann – und wo nicht:
Wohnen da, wo es passt: Neue Bauprojekte sollen vor allem dort entstehen, wo bereits gewohnt wird – also in bestehenden Wohngebieten.
Schutz von Gewerbe und Wald: Gewerbe- und Industriegebiete bleiben der Wirtschaft vorbehalten und sind vom „Bauturbo“ komplett ausgeschlossen. Auch die Waldflächen in der waldarmen Kreisstadt Unna werden nicht ohne ein reguläres Bauleitplanverfahren angetastet.
Natur hat Vorrang: Flächen, die dem Natur- oder Landschaftsschutz unterliegen, sind grundsätzlich tabu. Ausnahmen sind hier nur in sehr strengen Einzelfällen mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Unna möglich.
Keine negativen Auswirkungen: Wenn ein Bauprojekt das Straßenbild massiv stören (zum Beispiel ein Hochhaus mitten in einer Einfamilienhaussiedlung), städtebauliche Entwicklung in seinem Umfeld erschweren würde oder erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind, soll die Zustimmung versagt werden.
Vorhandene Infrastruktur: Die Regelungen greifen nur, wenn nicht erst ein Bedarf an Planung und Bau einer öffentlichen Erschließung (wie neue Straßen oder Kanalisation) besteht.
Bedingungen an Bauherren und Investoren:
Eine schnellere Genehmigung soll an verbindliche Gegenleistungen für die Stadtgesellschaft und das Klima geknüpft werden:
Vorher abstimmen: Bevor ein Bauantrag gestellt wird, ist eine Beratung mit der Stadtverwaltung zwingend vorgeschrieben. Unabgestimmte Anträge sollen künftig direkt abgelehnt werden können.
Echte Beschleunigung: Wer die Vorteile des Gesetzes nutzt, muss sich verpflichten, innerhalb der dreijährigen Gültigkeit der Baugenehmigung auch wirklich mit dem Bau zu beginnen. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen.
Ausreichende Begrünung: Bauherren müssen für ausreichend Grün sorgen. Für je zwei angefangene Parkplätze muss ein heimischer, großkroniger Laubbaum (mit einem eigenen, bepflanzten Beet von mindestens 10 Quadratmetern) gepflanzt und dauerhaft gepflegt werden.
Grüne Dächer: Neue Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind zwingend zu begrünen.
Bezahlbarer Wohnraum: Wenn ein Bauvorhaben 10 oder mehr Wohneinheiten umfasst, müssen mindestens 30 Prozent davon als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden.
Energie und Wärme: Bei größeren Projekten (ab 20 Wohnungen im Geschosswohnungsbau oder ab 10 Einfamilienhäusern) ist ein Konzept zur Energie- und Wärmeversorgung vorzulegen.
Ihre Ansprechperson
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Für Beratungen zum Bauturbo ist das Bauservicebüro der richtige Kontakt. Die Kontaktwege finden Sie unter folgendem Link ins Online-Serviceportal der Kreisstadt Unna: