Finanzen
Haushalt, Steuern, Gebühren und die Stadtkasse - ein Überblick
Der Städtische Haushalt bildet die Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung. Durch ihn wird festgelegt, wofür die Kreisstadt Unna Geld ausgeben kann und muss. Beschlossen wird der Haushaltsplan durch den Rat - und damit durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Unnas.
Auf dieser Seite können Sie sich über den aktuellen Haushaltsplan informieren sowie die Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Vorjahre einsehen. Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen, NKF, Steuern, Gebühren - im Zusammenhang mit dem Haushalt fallen viele Begriffe und Abkürzungen, die wir auf dieser Seite gerne kurz erläutern.
Welche Steuern erhebt die Kreisstadt Unna? Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Sie erfahren auf dieser Seite außerdem, welche Aufgaben die Stadtkasse und die Vollstreckungsabteilung haben und wie Sie Zahlungen an die Stadtverwaltung Unna abwickeln können.
Auch eine Übersicht der Beteiligungen der Kreisstadt Unna an kommunalen Unternehmen und Einrichtungen finden Sie auf dieser Seite.
Archiv der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
Glossar: Wie funktioniert der städtische Haushalt?
Glossar: Wie funktioniert der städtische Haushalt?
An dieser Stelle erklären wir Ihnen einige Begriffe, die rund um den städtischen Haushalt häufiger fallen.
Defizit
Defizit
Ein Defizit ist ein negatives Ergebnis im Haushalt, wenn die Kommune weniger einnimmt, als sie ausgibt.
Freiwillige Aufgaben
Freiwillige Aufgaben
Zu den Freiwilligen Aufgaben einer Stadt zählen unter anderem zum Teil die Vorhaltung von Sportstätten, Musikschulen, Büchereien, die Kulturförderung, Ferienfreizeiten für Kinder oder auch die Seniorenbetreuung. Diese Aufgaben kann die Stadt erfüllen, gesetzlich dazu verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht.
Gebühren
Gebühren
Gebühren werden für Leistungen (Amtshandlungen, sonstige Verwaltungstätigkeiten, Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen) der Stadt erhoben. Sie werden danach in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren unterschieden, wobei sie maximal nur die Kosten einer Leistung decken dürfen.
Haushaltsausgleich
Haushaltsausgleich
Die Stadt ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Erträge dem Gesamtbetrag der Aufwendungen entspricht oder diesen übersteigt. Kann die Stadt trotz aller Sparbemühungen dieses Ziel nicht erreichen, muss sie sich ein Haushaltssicherungskonzept auferlegen.
Haushaltsplan
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft und Finanzplanung. Er enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Er kann ausschließlich durch den Rat beschlossen werden.
Pflichtaufgaben
Pflichtaufgaben
Die so genannten Pflichtaufgaben einer Stadt sind der Kommune durch Gesetze und Verordnungen des Landes und des Bundes auferlegt; sie müssen zwingend erledigt werden. Darunter fallen beispielsweise der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen, der Brandschutz und der Rettungsdienst, die Abfall- und Abwasserbeseitigung und der Betrieb von Kindergärten und Schulen.
Steuern
Steuern
Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die von natürlichen und juristischen Personen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und Leistungen erhoben werden. Sie sind nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Dienstleistung zu verstehen, sondern dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates.
Folgende Steuern werden beispielsweise als kommunale Steuern durch die Kreisstadt Unna selbst erhoben: Gewerbe- und Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, und Zweitwohnungssteuer.
Beteiligungen der Kreisstadt Unna
Die Stadt Unna wird bei der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen unterstützt.
Durch die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf diese Unternehmen und Einrichtungen kann die zweckmäßige und wirtschaftliche Bereitstellung kommunaler Leistungen gewährleistet werden.
So können Vorteile verschiedener Rechts- und Organisationsformen in unterschiedlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereichen, wie z.B. der Beteiligung Dritter, der Stellung im Wettbewerb, der Finanzierung, der Besteuerung etc. genutzt werden.
Beteiligungsberichte und Unternehmen mit städtischer Beteiligung
EU-Beihilfenrecht
Die Stadt Unna gewährt Zuschüsse und „sonstige Vergünstigungen“ (z.B. vergünstigte Mieten, überlassene Grundstücke) an verschiedene Institutionen im Stadtgebiet, welche u.a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bzw. gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und ermöglicht hierdurch in der Regel den Ausgleich von Defiziten innerhalb der Institutionen.
Diese Ausgleichszahlungen und Vergünstigungen sind gemäß aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilfenrechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen. Für bestimmte beihilferechtlich relevante Maßnahmen der Stadt Unna ist zum 01.07.2014 (novelliert am 17.05.2017) die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU) in Kraft getreten.
Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen Leistungen für bestimmte Bereiche von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei. Gleiches gilt für Unterstützungen im Rahmen der Corona-Pandemie nach Bundesregelung Kleinbeihilfen.
Rechtsgrundlagen:
Downloads zum EU-Beihilfenrecht auf einen Blick
Die downloadbaren Dokumente dienen der Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten.