Direkt zum Inhalt
Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen auf einer Tabelle.

Finanzen

Alle Infos auf einen Blick

Haushalt, Steuern, Gebühren und die Stadtkasse - ein Überblick

Der Städtische Haushalt bildet die Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung. Durch ihn wird festgelegt, wofür die Kreisstadt Unna Geld ausgeben kann und muss. Beschlossen wird der Haushaltsplan durch den Rat - und damit durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Unnas. 

Auf dieser Seite können Sie sich über den aktuellen Haushaltsplan informieren sowie die Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Vorjahre einsehen. Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen, NKF, Steuern, Gebühren - im Zusammenhang mit dem Haushalt fallen viele Begriffe und Abkürzungen, die wir auf dieser Seite gerne kurz erläutern.

Welche Steuern erhebt die Kreisstadt Unna? Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Sie erfahren auf dieser Seite außerdem, welche Aufgaben die Stadtkasse und die Vollstreckungsabteilung haben und wie Sie Zahlungen an die Stadtverwaltung Unna abwickeln können.

Auch eine Übersicht der Beteiligungen der Kreisstadt Unna an kommunalen Unternehmen und Einrichtungen finden Sie auf dieser Seite.

Der städtische Haushalt

Der Haushalt der Stadt Unna zählt zu den wichtigsten Planungsinstrumenten der Stadtverwaltung. Inhaltlich besteht der Haushalt aus einem Haushaltsplan, in dem alle Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr im Voraus festgelegt werden und einem Haushaltssanierungsplan mit den vorgesehenen Sparmaßnahmen. 

Die Präsentation zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für 2024/25 finden Sie hier. 

Die Rede von Stadtkämmerer Michael Strecker zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für  2024/25 können Sie hier nachlesen.

Glossar: Wie funktioniert der städtische Haushalt?

An dieser Stelle erklären wir Ihnen einige Begriffe, die rund um den städtischen Haushalt häufiger fallen.

Defizit

Ein Defizit ist ein negatives Ergebnis im Haushalt, wenn die Kommune weniger einnimmt, als sie ausgibt.

Freiwillige Aufgaben

Zu den Freiwilligen Aufgaben einer Stadt zählen unter anderem zum Teil die Vorhaltung von Sportstätten, Musikschulen, Büchereien, die Kulturförderung, Ferienfreizeiten für Kinder oder auch die Seniorenbetreuung. Diese Aufgaben kann die Stadt erfüllen, gesetzlich dazu verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht.

Gebühren

Gebühren werden für Leistungen (Amtshandlungen, sonstige Verwaltungstätigkeiten, Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen) der Stadt erhoben. Sie werden danach in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren unterschieden, wobei sie maximal nur die Kosten einer Leistung decken dürfen.

Haushaltsausgleich

Die Stadt ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Erträge dem Gesamtbetrag der Aufwendungen entspricht oder diesen übersteigt. Kann die Stadt trotz aller Sparbemühungen dieses Ziel nicht erreichen, muss sie sich ein Haushaltssicherungskonzept auferlegen.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage der städtischen Haushaltswirtschaft und Finanzplanung. Er enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie alle geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Er kann ausschließlich durch den Rat beschlossen werden.

Pflichtaufgaben

Die so genannten Pflichtaufgaben einer Stadt sind der Kommune durch Gesetze und Verordnungen des Landes und des Bundes  auferlegt; sie müssen zwingend erledigt werden. Darunter fallen beispielsweise der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen, der Brandschutz und der Rettungsdienst, die Abfall- und Abwasserbeseitigung und der Betrieb von Kindergärten und Schulen.

Steuern

Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die von natürlichen und juristischen Personen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und Leistungen erhoben werden. Sie sind nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Dienstleistung zu verstehen, sondern dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates.

Folgende Steuern werden beispielsweise als kommunale Steuern durch die Kreisstadt Unna selbst erhoben: Gewerbe- und Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, und Zweitwohnungssteuer.

Die Stadtkasse

In der Stadtkasse werden alle Rechnungen chronologisch und systematisch erfasst und den entsprechenden Buchungszeiträumen zugeordnet. Hierdurch liefert die Buchhaltung die Grundlage für die Berechnung des Ergebnisses einer Rechnungsperiode. Im Zahlungsverkehr (Stadtkasse) werden alle Kassengeschäfte der Stadtverwaltung tagesaktuell abgewickelt und alle bestehenden Forderungen überwacht. Das bedeutet, alle zu leistenden Ausgaben werden hier getätigt, alle eingehenden Einnahmen werden hier angenommen und ordnungsgemäß gebucht. 

Der Finanzbuchhaltung obliegt das Mahnwesen sowie die Beitreibung und die zwangsweise Einziehung von öffentlich-rechtlichen Forderungen und zugelassenen privatrechtlichen Forderungen durch die Vollstreckungsabteilung. Zusätzliche Aufgaben ergeben sich aus der Aufnahme und Bewirtschaftung von Krediten.

Die Vollstreckungsabteilung

Im folgenden finden Sie Informationen und Ihre Ansprechpartner*innen aus dem Bereich der Vollstreckungsangelegenheiten. Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehören unter anderem auch das Mahnwesen sowie die Beitreibung und zwangsweise Einziehung von öffentlich-rechtlichen Forderungen und zugelassenen privatrechtlichen Forderungen (Vollstreckung). Die Aufgaben der Vollstreckung können sich aus stadteigenen Forderungen und aus Amtshilfeersuchen ergeben.
Diese Forderungen werden im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (bei öffentlich-rechtlichen Forderungen) bzw. durch Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes (bei privatrechtlichen Forderungen) erhoben.

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben A - C

Frau Otremba

Zimmer 214 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2123
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben D - H

Frau Schaaf

Zimmer 212 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2124
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben i - M

Frau Heuser

Zimmer 211 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2121
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben N - R

Frau Mertek

Zimmer 214 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2101
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben S

Frau Hesse

Zimmer 214 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2120
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsinnendienst Buchstaben T - Z

Frau Imberger

Zimmer 211 (2.OG)
Tel.: 02303/103-2122
Fax: 02303/103-2198
Mail: stadtkasse(at)stadt-unna.de

Vollstreckungsaußendienst

Thomas Schulz

Tel.: 0176 30885455
Fax: 02303/103-208
Mail: thomas.schulz(at)stadt-unna.de

Benjamin Roland

Tel.: 0160-7146401
Fax: 02303/103-208
Mail: benjamin.roland(at)stadt-unna.de

Steuern und Gebühren

Zur Finanzierung der umfangreichen Tätigkeiten und Projekte einer Stadtverwaltung werden neben Gebühren, Beiträgen und Abgaben auch kommunale Steuern erhoben. 

Während die Kreisstadt Unna anteilig an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer durch das Land NRW beteiligt wird, erhebt sie auch selbstständig Steuern. 

Hierzu zählen die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer.

Über den Link kommen Sie zu Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025

Beteiligungen der Kreisstadt Unna

Die Stadt Unna wird bei der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen unterstützt. 

Durch die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf diese Unternehmen und Einrichtungen kann die zweckmäßige und wirtschaftliche Bereitstellung kommunaler Leistungen gewährleistet werden. 

So können Vorteile verschiedener Rechts- und Organisationsformen in unterschiedlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereichen, wie z.B. der Beteiligung Dritter, der Stellung im Wettbewerb, der Finanzierung, der Besteuerung etc. genutzt werden. 

EU-Beihilfenrecht

Die Stadt Unna gewährt Zuschüsse und „sonstige Vergünstigungen“ (z.B. vergünstigte Mieten, überlassene Grundstücke) an verschiedene Institutionen im Stadtgebiet, welche u.a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bzw. gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und ermöglicht hierdurch in der Regel den Ausgleich von Defiziten innerhalb der Institutionen. 

Diese Ausgleichszahlungen und Vergünstigungen sind gemäß aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilfenrechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen. Für bestimmte beihilferechtlich relevante Maßnahmen der Stadt Unna ist zum 01.07.2014 (novelliert am 17.05.2017) die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU) in Kraft getreten. 

Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen Leistungen für bestimmte Bereiche von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei. Gleiches gilt für Unterstützungen im Rahmen der Corona-Pandemie nach Bundesregelung Kleinbeihilfen.

Downloads zum EU-Beihilfenrecht auf einen Blick

Die downloadbaren Dokumente dienen der Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten.