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Breites Homepage-Coverbild: Rechts stehen Holzklötzchen mit roten Symbolen zu Grundsteuer (Haus, Dokument, Rechner, Euro); eine Hand setzt einen weiteren Klotz dazu. Links ist freie Fläche für einen Teaser, im Hintergrund unscharfes Grün.

Grundsteuer in Unna

Alle Informationen auf einen Blick

Grundsteuer in Unna: Fragen und Antworten

Was ist die Grundsteuer? Wer bezahlt sie? Und wie wird sie berechnet? Mit dieser Seite möchte die Stadtverwaltung Unna Antworten auf die grundlegenden Fragen zur Grundsteuer geben.

Steuern und Gebühren

Zur Finanzierung der umfangreichen Tätigkeiten und Projekte einer Stadtverwaltung werden neben Gebühren, Beiträgen und Abgaben auch kommunale Steuern erhoben. 

Während die Kreisstadt Unna anteilig an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer durch das Land NRW beteiligt wird, erhebt sie auch selbstständig Steuern. 

Hierzu zählen die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer.

Die Grundsteuer - einfach erklärt

Mit dieser Übersicht möchte die Kreisstadt Unna die grundsätzlichen Fragen zur Grundsteuer verständlich beantworten.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grundstücke und Gebäude. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben – zum Beispiel für ein Haus, ein vermietetes Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück. Zuständig ist jeweils die Stadt oder Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Mit diesen Einnahmen finanzieren Städte und Gemeinden viele Aufgaben, die für das Zusammenleben vor Ort notwendig sind. Das Geld fließt in den kommunalen Haushalt und wird für unterschiedliche Bereiche eingesetzt – also nicht nur für ein einzelnes Projekt.

So trägt die Grundsteuer unter anderem dazu bei, dass Straßen, Wege und Brücken gebaut und instandgehalten werden können, dass Schulen und Kitas betrieben und Gebäude unterhalten werden, und dass wichtige Leistungen wie Feuerwehr, öffentliche Sicherheit, Parks und Spielplätze, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Bürgerdienste zuverlässig funktionieren.

Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Grundsteuer auch im Alltag relevant: Bei Mietwohnungen kann sie – je nach Mietvertrag – als Teil der Betriebskosten (Nebenkosten) in der jährlichen Abrechnung auftauchen.

Kurz gesagt: Die Grundsteuer hilft Kommunen dabei, die Infrastruktur zu erhalten und öffentliche Leistungen zu finanzieren, von denen alle Menschen vor Ort profitieren.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrages ermittelt. Die Kreisstadt Unna ist an diese Vorgaben gebunden.

Die Höhe des Grundsteuermessbetrages können Sie dem für Ihren Grundbesitz gültigen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt entnehmen. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweils gültigen Hebesatz für Grundstücke oder - wenn dies zutrifft - für land- und forstwirtschaftliche genutzte Grundstücke multipliziert. Der Hebesatz wird vom Rat der Kreisstadt Unna beschlossen.

Wie hoch sind die Grundsteuer-Hebesätze in Unna?

Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen:

540 v.H. für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)

1.052 v.H. für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke)

Stand: April 2026

Die Grundsteuerreform: was steckt dahinter?

Die Kreisstadt Unna musste sich im Frühjahr 2026 erneut mit der Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform befassen. Hintergrund sind aktuelle Gerichtsurteile, die die bisher beschlossene Differenzierung der Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in erster Instanz massiv rechtlich in Frage stellen. Um den komplexen Sachverhalt verständlich zu machen, beantwortet die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen.

Über den unten stehenden Link kommen Sie zur Präsentation des Bürgermeisters und des Stadtkämmerers im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im Herbst 2024 zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025.

Warum gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?

Die Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das damalige System wurde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin mussten bundesweit neue Berechnungsgrundlagen geschaffen werden. Die Finanzämter haben neue Grundsteuermessbeträge festgelegt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus diesen Messbeträgen und dem Hebesatz, den jede Kommune festlegt.

Welche Lösung hatte die Kreisstadt Unna ursprünglich beschlossen?

Weder auf die Reform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Kreisstadt Unna Einfluss. Rahmengebend war für die Kreisstadt Unna, die Wohnnebenkosten für ihre Bürger*innen stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern. 

Der Stadtrat hatte deshalb im Dezember 2024 eine Differenzierung der Hebesätze beschlossen. Für Wohngrundstücke blieb es bei dem bisherigen Hebesatz in Höhe von 843 v.H., für Nichtwohngrundstücke wurde ein differenzierter Hebesatz in Höhe von 1.679 v.H. festgelegt. Dadurch erfolgt in der Gesamtbetrachtung weder eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen noch erzielte die Kreisstadt Unna höhere Einnahmen. 

Durch die Anwendung der differenzierenden Hebesätze wurden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet als es bei der Anwendung eines vom Land NRW mitgeteilten, aufkommensneutralen einheitlichen Hebesatzes von 1.067 v.H. der Fall gewesen wäre. Trotz des erhöhten Hebesatzes von 1.679 v.H. wurden auch Nichtwohngrundstücke insgesamt nicht stärker belastet, da der Steuermessbetrag insgesamt um 50 Prozent gemindert wurde.

Warum wird diese Regelung jetzt wieder in Frage gestellt?

Mehrere Klagen gegen die Differenzierung wurden vor Gericht verhandelt. Die Urteile der Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen und Düsseldorf haben zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten geführt. Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt aktuell keine rechtssichere Grundlage mehr, um an den unterschiedlichen Hebesätzen festzuhalten.

Wird die Stadt durch die Änderungen mehr Geld einnehmen?

Nein. Die Kreisstadt Unna verfolgt weiterhin das Ziel der Aufkommensneutralität. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Was für Wohngrundstücke mehr gezahlt wird, wird für Nichtwohngrundstücke weniger gezahlt. Angesichts eines Haushaltsdefizits von aktuell 23,4 Millionen Euro ist die Stadtverwaltung zwar finanziell stark gefordert – dennoch geht es ausdrücklich nicht darum, jetzt zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Beispielrechnung der Grundsteuer:

Grundsteuermessbetrag x  Hebesatz   =    Grundsteuer/Jahr

105,40 €                     x          1.052 %          =                 1.108,81 €

  35,77 €                     x          1.052 %          =                    376,30 €

Durch die Änderung des Hebesatzes auf 1.052 Prozentpunkte erhöht sich die jährliche Grundsteuer im ersten Beispiel im Vergleich zum Jahr 2025 um 220,29 €, was eine monatliche Mehrbelastung i.H.v. 18,36 € bedeutet. Im zweiten Beispiel erhöht sich die Grundsteuer um 74,76 € im Jahr bzw. 6,23 € im Monat.

Die Tabelle zeigt die Auswirkung der Hebesatzänderung zum 01.01.2026 anhand von Berechnungsbeispielen.

Eine weiß-graue Tabelle