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Infos für Fachkräfte

Erziehungsberatung ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Die Psychologische Beratungsstelle ist ein Teil der regionalen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien. Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf Hilfe.
Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team, mit den unterschiedlichsten Grundberufen und Zusatzausbildungen. Wir legen eine systemische Sichtweise zu Grunde. Dies bedeutet, dass wir die Familie in ihren sozialen Bezügen ganzheitlich betrachten.
Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder persönlich geschehen.
Unsere Unterstützung basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Dies bedeutet, dass sich die jeweiligen Familien oder die Jugendlichen selbst bei uns anmelden.
Wir versuchen möglichst zeitnah einen Termin für ein persönliches Erstgespräch zu vergeben. In diesem persönlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam das jeweilige Anliegen mit der Familie/dem Jugendlichen und mögliche Beratungsziele. Darüber hinaus besprechen wir auch die individuelle Planung hinsichtlich der Settinggestaltung (Einzel-, Paar-, Familiengespräch) und der Intensität des Beratungsprozesses.

Wir arbeiten lösungs- und ressourcenorientiert. Ziel der Arbeit ist, eine aktuelle passende Problemlösungsstrategie zu finden. Die Eltern betrachten wir in diesem Prozess als Experten ihrer Kinder. Eltern kennen ihre Kinder am besten und wissen "eigentlich", was ihre Kinder brauchen. In einigen Familien muss diese Ressource wieder erarbeitet werden.
Die Dauer der Beratung kann je nach Anliegen der Familie zwischen einer Kurzberatung und einem intensiven Prozess zeitlich variieren. Wir überprüfen mit den Eltern immer wieder, ob der eingeschlagene Weg angemessen und hilfreich  ist.

In der Beratungsarbeit werden Methoden des Krisenmanagements, der Verhaltenstherapie, der systemischen Familientherapie und der Traumatherapie eingesetzt.
Wir sind immer an einer Zusammenarbeit mit Erzieher*innen/Lehrer*innen und anderen Fachkräften interessiert, da wir die Familie in ihren sozialen Bezügen sehen wollen. Oftmals erleben Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen über einen längeren Zeitraum und können so Verhaltensänderungen außerhalb der Familie sehr gut feststellen.
Eine gute Zusammenarbeit erweitert die Veränderungsmöglichkeiten der Beteiligten.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, sodass eine schriftliche Schweigepflichtentbindung seitens der Familie Voraussetzung für eine fallbezogene Zusammenarbeit ist.