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Beratungsstelle für Kinderschutz nach § 8b SGB VIII

Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, aber nicht zu Trägern der Jugendhilfe gehören, sogenannte Berufs- und Amtsgeheimnisträger, wie z.B. Ärzte, Lehrer, Hebammen, Psychologen und Sozialarbeiter bzw. -pädagogen, sowie alle anderen Personen (auch Ehrenamtliche in Vereinen), haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 8b SGBVIII) und § 4KKG Abs.2). Auch diese Fachkräfte sollen gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den Personensorgeberechtigen die Situation erörtern und durch ein Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen die Gefährdung abwenden. Das Jugendamt Unna hat dafür eine Beratungsstelle eingerichtet, die Ihnen gerne für Rückfragen und Beratungen zur Verfügung steht. Wir unterstützen Sie, um frühzeitig und systematisch Problemlagen und Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Claudia Kowaczek -Leitung Familienbüro-
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zimmer 119 (1.OG)
Tel.: 02303/103-5130
Fax: 02303/103-5197
Mail: familienbuero(at)stadt-unna.de