
Antrag auf Briefwahl ist noch bis zum 21. Februar möglich
Falls beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind oder verloren wurden, so können bis zum 22. Februar um 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können noch bis zum Wahltag, 23. Februar, um 15 Uhr Wahlscheine erteilt werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind am Wahlwochenende wie folgt:
- Freitag, 21. Februar: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
- Samstag, 22. Februar: 8 bis 12 Uhr
- Sonntag, 23. Februar: 8 bis 18 Uhr
Die roten Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen spätestens am 23. Februar um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Seitens der Post wird empfohlen, die Wahlbriefe spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in den Briefkasten zu werfen oder in einer Postfiliale abzugeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Wahlbriefe noch am Wahlsonntag in den Hausbriefkasten am Rathaus zu werfen. Dieser wird noch um 18 Uhr vom Team des Wahlamtes geleert.