In eigener Sache: Reaktion auf die Berichterstattung im Rundblick Unna
Die Stadtverwaltung reagiert auf einen Bericht des Rundblick Unna vom 30. September 2025 über die Schulwegsicherheit rund um die Twiete, in dem eine Sachbearbeiterin namentlich genannt wird - ohne die Gelegenheit bekommen zu haben, sich selbst zu dem Sachverhalt äußern zu können.
Die folgende Stellungnahme der Stadtverwaltung ging am Donnerstag, 1. Oktober 2025, an die Redaktion des Rundblicks Unna:
"Sehr geehrtes Rundblick-Redaktionsteam,
lassen Sie uns festhalten:
Ein verantwortungsbewusster Journalist schützt seine Quellen. Das haben Sie in Ihrem Artikel gemacht, Sie sprechen von „Familie G.“ und „Anna G.“.
Ein verantwortungsbewusster Journalist gibt Beschuldigten die Gelegenheit, sich zu Vorwürfen gegen ihn zu äußern – im Sinne einer ausgewogenen und objektiven Berichterstattung. Nun haben Sie die Pressestelle der Kreisstadt Unna nach einer Stellungnahme zu dem Sachverhalt gefragt – nachdem Sie bereits über diesen Sachverhalt aus einer Sichtweise exklusiv berichtet haben. In diesem Bericht nennen Sie eine Sachbearbeiterin namentlich.
„Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.“ – Nur zur Erinnerung: Dies ist Ziffer 8 des Pressekodex. Rechtfertigt das „Sensationsinteresse“ an dem Thema die namentliche Nennung einer Sachbearbeiterin? Wie auch immer Ihre persönliche Antwort auf diese Frage ausfällt, Fakt ist: Sie messen hier mit zweierlei Maß – zum Schaden eines Menschen.
Überdies hätten verantwortungsvoller Journalismus und damit einhergehende sorgfältige Recherche es geboten, der betroffenen Stelle vor der Veröffentlichung der Vorwürfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese auch in der Berichterstattung zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anfrage an die Pressestelle wurde aber erst am Dienstag, 30. September, um 19.24 Uhr gestellt – zu einem Zeitpunkt, als bereits ein ausführlicher Bericht mit dezidiert vorgetragenen Vorwürfen gegenüber der Stadtverwaltung und namentlich genannten Mitarbeitenden in ihrem Medium veröffentlicht worden war.
Die Kreisstadt Unna wird eine Bloßstellung ihrer Mitarbeitenden auf diese Weise nicht durch Stellungnahmen unterstützen."