Bürgermeister Dirk Wigant (l.) und Stadtkämmerer Michael Strecker.
Grundsteuer für Wohnen in Unna soll stabil bleiben
Zum 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Reform wirkt sich auch auf die Erhebung der Grundsteuer in Unna aus – und löst bei Bürgerinnen und Bürgern naturgemäß viele Fragen aus. Antworten zur Umsetzung der Reform in Unna gaben Bürgermeister Dirk Wigant und Stadtkämmerer Michael Strecker bei einem Bürgerinformationsabend am Donnerstag, 28. November, in der Stadthalle.
Ihre Kernaussagen waren: Die Kreisstadt Unna ist mit der Beibehaltung des Hebesatzes von 843 v.H. für die Gruppe „Wohnen“ bestrebt, die Wohnnebenkosten stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern. Mit der Festsetzung von differenzierenden Hebesätzen von 843 für „Wohnen“ und 1.679 v.H. für „Nichtwohnen“ erfolgt in der Gesamtbetrachtung keine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen. Der Rat der Kreisstadt Unna entscheidet über die Vorschläge der Verwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember.
Wer sich im Detail über die Umsetzung der Grundsteuerreform in Unna informieren möchte, findet hier die Präsentation des Bürgermeisters und Stadtkämmerers.
Der Bürgerinformationsabend wurde zudem live auf dem YouTube-Kanal der Kreisstadt Unna (@KreisstadtUnna) übertragen. Den Mitschnitt finden Sie unter diesem Text.
Livestream der Informationsveranstaltung zur Grundsteuer
Livestream der Informationsveranstaltung zur Grundsteuer