Grundsteuer fürs Wohnen bleibt stabil, Gewerbesteuer steigt weniger stark
Der Rat der Kreisstadt Unna hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am Donnerstag, 12. Dezember einige Entscheidungen getroffen, die sich direkt auf den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewinne von Unternehmen auswirken. Ein Überblick über Änderungen bei der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und den Gebühren für Straßenreinigung, Abfall und Abwasser.
Hebesatz der Grundsteuer fürs Wohnen bleibt in Unna konstant
Zum 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Finanzämter setzten in der Folge neue Grundsteuermessbeträge fest, die zusammen mit dem Hebesatz darüber entscheiden, wie viel Grundsteuer die Eigentümer*innen zahlen müssen.
Weder auf die Reform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Kreisstadt Unna Einfluss. Sie war von Anfang an bestrebt, die Wohnnebenkosten für ihre Bürger*innen stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern. Die aus Sicht von Bürgermeister Dirk Wigant und der Stadtverwaltung fairste Lösung wurde nun vom Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Diese sieht erstmals eine Festsetzung von differenzierenden Hebesätzen bei der Grundsteuer vor. Der Hebesatz von 843 v.H. für die Gruppe „Wohnen“ (87,3 Prozent aller Grundstücke in Unna) wird beibehalten, während für „Nichtwohnen“ (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum sowie sonstige bebaute Grundstücke) ab Januar ein Hebesatz von 1.679 v.H. gilt. Dadurch erfolgt in der Gesamtbetrachtung weder eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen noch erzielt die Kreisstadt Unna höhere Einnahmen. Vielmehr entstehen durch die Beibehaltung des Hebesatzes von 843 v.H. für die Wohngrundstücke Mindereinnahmen von rund 220.000 Euro pro Jahr.
Durch die Anwendung der differenzierenden Hebesätze werden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet als es bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes der Fall gewesen wäre. Trotz des erhöhten Hebesatzes von 1679 Punkten bleibt auch für die Nichtwohngrundstücke festzuhalten, dass sie über den im Durchschnitt um 50 Prozent geminderten Steuermessbetrag insgesamt nicht stärker belastet werden.
„Das Wohnen ist in den vergangenen Jahren für viele Menschen ohnehin immer teurer geworden. Die Kreisstadt Unna war und ist bestrebt, die Wohnkosten aus sozialer und gesellschaftspolitischer Sicht durch die Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen zu lassen. Ich freue mich sehr, dass uns dies gelungen ist“, betont Bürgermeister Dirk Wigant.
Gewerbesteuer-Hebesatz steigt nur auf 528 statt 595 Punkte
Schon im Frühjahr, als der Stadtrat den Beschluss zum erhöhten Gewerbesteuer-Hebesatz von 595 v.H. ab dem Jahr 2025 fasste, hatten Bürgermeister Dirk Wigant und Stadtkämmerer Michael Strecker klargestellt, jede sich im Jahresverlauf bietende Möglichkeit einer Anpassung nach unten nutzen zu wollen. Und sie hielten Wort. Nachdem bereits das Jahr 2023 mit fast 50 Millionen Euro Gewerbesteuer-Aufkommen für Unna ein Rekordjahr war, wird das Ergebnis im laufenden Jahr noch übertroffen. Um den Doppelhaushalt für 2024/25 ausgeglichen zu halten, ist deshalb „nur“ noch ein Hebesatz von 528 v.H. ab dem Jahr 2025 nötig.
„Unser Haushalt bleibt somit das fünfte Jahr in Folge auflagenfrei und ausgeglichen, ohne die Bürger stärker zu belasten – und all das trotz stark steigender, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie einer um viele Millionen drastisch erhöhten Kreisumlage“, erklärt Bürgermeister Dirk Wigant.
Hundesteuer: Ausnahme für ausgebildete Rettungshunde
Neben der Grund- und Gewerbesteuer befasste sich der Rat in seiner Sitzung am 12. Dezember auch mit der Hundesteuer. Er folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, die Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass ausgebildete Rettungshunde, die auch als solche zum Einsatz kommen, künftig von der Hundesteuer befreit werden. Diese Änderung würdigt die wichtige Rolle, die Rettungshunde im Bereich des Katastrophenschutzes und in der Rettung von Menschenleben spielen.
Senkung bei Straßenreinigung und Abfall – moderater Anstieg bei Abwasser
Außerdem beschloss der Rat die Gebührenkalkulation der Stadtbetriebe für das kommende Jahr. Diese beinhaltet eine Senkung der Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung sowie eine moderate Anpassung der Abwasserentsorgungs- und der Friedhofsgebühren. Die Absenkungen sind möglich, weil Überschüsse aus den Vorjahren entlastend an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden und die Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier nach einem massiven Einbruch im vergangenen Jahr wieder gestiegen sind.
Nähere Informationen zur Gebührenentwicklung sind hier zu finden:
https://www.unna.de/news/stadtbetriebe-informieren-ueber-gebuehren-entwicklung-2025