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Neuer Fischereischein seit 3. Juli 2026: digital beantragen oder im Bürgeramt
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 3. Juli 2026, den Fischereischein in einem neuen, deutlich fälschungssichereren Format eingeführt: als Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone. Ziel ist es, den Antrag einfacher zu machen – künftig ist die Beantragung rund um die Uhr von zu Hause möglich.
Wer vor dem 1. Juli 2026 bereits eine Fischerprüfung abgelegt oder schon einen Fischereischein erhalten hat, muss den neuen Fischereischein einmalig im Bürgeramt beantragen. Dabei werden die erforderlichen Daten in das zentrale Fischereiregister des Landes übernommen.
Wichtig: „Alte“ Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein freiwilliger vorzeitiger Umtausch ins neue Format ist möglich.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Für die tatsächliche Ausübung der Fischerei ist – wie bisher – zusätzlich die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich (wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre).
Unnaer Bürgerinnen und Bürger können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen:
- persönlich im Bürgeramt der Stadt Unna
- online ab 3. Juli 2026 über das NRW-Serviceportal (Online-Serviceportal) – dafür wird u. a. ein Login über die BundID mit aktivierter eID-Funktion benötigt
Auch die Fischereiabgabe kann künftig online über das NRW-Serviceportal oder im Bürgeramt entrichtet werden. Ausstellung Fischereischein und Nachweis Fischereiabgabe sind dabei zwei getrennte Verfahren.
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen weiterhin in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. eines Fischereischeininhabers angeln. Mitzuführen ist dann lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Kinder-Personalausweis) oder ein Schülerausweis.
Für Anliegen rund um den Fischereischein im Bürgeramt können Termine online vereinbart werden: