Direkt zum Inhalt
Ein Schild mit einem blauen Kreis auf weißem Grund, in dem die Silhouette einer Frau mit einem Kind an der Hand zu sehen ist. Darunter ist auf einem Schild ein Fahrradsymbol zu sehen. Im Hintergrund sind Häuser und Menschen zu sehen.

Bislang war das Radfahren in der Fußgängerzone von 19 bis 9 Uhr erlaubt. Ab dem 13. Januar ist dies verboten.

Radfahren in der Fußgängerzone ist ab dem 13. Januar verboten

Im Laufe dieser Woche wird die Beschilderung an den Zugängen zur Fußgängerzone entsprechend angepasst. Ab Montag, 13. Januar, gilt dann ausnahmslos: Das Radfahren im Bereich der Fußgängerzone ist verboten. Die Einhaltung des Verbots wird von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Das Verbot umfasst auch das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern.

Bislang war die Unnaer Fußgängerzone von 19 Uhr bis 9 Uhr für Fahrradfahrer*innen freigegeben. Da sich in der Vergangenheit die Beschwerden über unangepasste Geschwindigkeiten und daraus resultierende gefährliche Situationen zwischen Radfahrern*innen und Fußgänger*innen gehäuft hatten, sprach sich die Stadtverwaltung zuständigkeitshalber dafür aus, das Radfahren in der Fußgängerzone komplett zu verbieten. Da die Entscheidung in der Politik durchaus kritisch betrachtet wurde, machte der Stadtrat von seinem Rückholrecht Gebrauch, stimmte aber nach intensiver Diskussion mit 28 zu 14 der Entscheidung der Verwaltung über ein gänzliches Radfahrverbot zu.