
Versand der Hundesteuerbescheide 2025
Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 werden ab dem 17. Januar durch die Kreisstadt Unna verschickt.
Die Steuersätze im Stadtgebiet bleiben für das Jahr 2025 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:
Bei einem Hund im Haushalt fällt eine Hundesteuer je Hund pro Jahr von 108 Euro an; im Quartal entspricht das 27 Euro je Hund. Bei zwei Hunden im Haushalt fällt eine Hundesteuer je Hund pro Jahr von 120 Euro an; im Quartale entspricht das 30 Euro je Hund. Bei drei Hunden im Haushalt fällt eine Hundesteuer je Hund pro Jahr von 132 Euro an; im Quartale entspricht das 33 Euro je Hund.
Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an. Sie beträgt für einen gefährlichen Hund 408,00 €, für zwei gefährliche Hunde je Hund 450,00 € und bei drei oder mehr gefährlichen Hunden 483,00 € je Hund.
Nach dem Ratsbeschluss aus Dezember ist seit diesem Jahr eine Steuerbefreiung für Rettungs- und Assistenzhunde möglich. Diese wird auf Antrag und nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt.
Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 519.000 €. Derzeit sind 4.691 Hunde angemeldet, das sind 50 Hunde weniger als im Vorjahr.
Hundesteuermarken werden in der Kreisstadt Unna inzwischen nicht mehr vergeben. Die Überprüfung der Einhaltung der Steuerpflicht erfolgt jedoch weiterhin.