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Ein weißes "i" auf einem roten Quadrat.

Weg für gemeinsame Entwicklung der Fläche südlich der Provinzialstraße ist frei

Der Rat der Kreisstadt Unna hat am Donnerstag, 24. September, im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung beschlossen, den bestehenden Treuhandvertrag mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) auf die Fläche südlich der Provinzialstraße in Unna-Massen zu erweitern. Zugleich nahm der Rat zustimmend zur Kenntnis, dass die WFG die Grundstücke von der KGG GmbH & Co. KG zurück erwerben soll.

„Ich freue mich, dass wir die zurückgekaufte Fläche künftig gemeinsam mit der WFG entwickeln können und bedanke mich bei der WFG um Geschäftsführer Sascha Dorday für die hervorragende Arbeit“, sagt Bürgermeister Dirk Wigant. „So können wir die Entwicklung beiderseits der Provinzialstraße aus einer Hand voranbringen und die Fläche nach unseren städtebaulichen Vorstellungen gestalten.“

Die WFG ist bereit, das gesamte südlich der Provinzialstraße gelegene Grundstückspaket mit 14 Flurstücken zu erwerben. Der Kauf soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Sechs Flurstücke sind für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Die übrigen Grundstücke liegen südlich der A 44 und sollen nicht gewerblich entwickelt werden; sie umfassen insbesondere Rand- und mögliche Ausgleichsflächen.

Für die gewerblich nutzbare Fläche ist eine kleinteilige, gemischte Gewerbestruktur mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen vorgesehen. Hohe Umwelt- und Klimaschutzstandards sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Das Konzept entspricht dem Ansatz, der auch für die nördliche Teilfläche verfolgt wird. Da die beiden Teilflächen in ihrer Größenordnung vergleichbar sind, erwartet die Kreisstadt Unna Synergien bei Planung, Erschließung und Vermarktung.

Mit der Erweiterung des am 23. Juni 2025 geschlossenen Treuhandvertrags wird die bestehende Zusammenarbeit zwischen Stadt und WFG fortgeführt. Die bisherigen vertraglichen Regelungen – darunter die Aufgabenverteilung, die Abstimmung zwischen WFG und Stadt sowie die Abrechnung des Projekts – sollen grundsätzlich auch für die Südfläche gelten. Die Finanzierung des Grunderwerbs übernimmt die WFG im Treuhandverhältnis; die wirtschaftliche Verantwortung liegt entsprechend der bestehenden Vertragskonstruktion bei der Kreisstadt Unna. Die Projektkosten sollen am Ende durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden.