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Neue Grundstückswerte in der Kreisstadt Unna

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Unna unter dem Vorsitz von Annette Rüdiger hat in seiner Bodenrichtwertsitzung am 8. März 2022 für seinen Zuständigkeitsbereich, dem Stadtgebiet von Unna, die Bodenrichtwerte, die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum und den Grundstücksmarktbericht 2022 für den Bewertungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 (Stichtag 01.01.2022) beraten und beschlossen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, kollegiales Fachgremium, das landesweit für den Bereich einzelner Gebietskörperschaften gebildet wird. Die Bodenrichtwerte- und zonen und der Grundstückmarktbericht 2022 nach dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 02.03.2004 sowie erstmalig die Immobilienrichtwerte- und zonen für Wohnungseigentum stehen im Internet unter www.borisplus.nrw.de ab der 12. Kalenderwoche 2022 zur Verfügung.
Die Ausweisung von Immobilienrichtwerten und -zonen für Ein- und Zweifamilienhäuser wird in 2023 erfolgen.
Wie im vergangenen Jahr sind die Dokumente und Daten, die vom Nutzer über automatisierte Verfahren (www.borisplus.nrw.de) abgerufen werden kostenfrei. Insbesondere sind hier die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht zu nennen.
Dokumente und Daten, die durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereitgestellt werden, sind kostenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Unna im Rathaus, Zimmer 350/353 bei Annette Rüdiger/Ina Freder/Petra Jost beantragt werden.

Der Grundstücksmarktbericht mit Daten für das Stadtgebiet der Kreisstadt Unna
informiert über:
• Aufgaben und Mitglieder des Gutachterausschusses
• Statistische Auswertungen zu Immobilien- und Grundstückskaufverträgen in grafischer und tabellarischer Form
• Bodenrichtwerte für baureifes Land in unterschiedlichen Lagen
• Bodenwerte für Rohbau- und Bauerwartungsland
• Bodenwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen
• Liegenschafts-, Erbbauzinssätze, Erbbaurechtsfaktor, Ertragsfaktoren für Eigentumswohnungen, Sachwertfaktoren für Ein-/Zweifamilienhäuser
• Vergleichswerte Eigentumswohnungen und Teileigentum (Parkflächen)
• Gewerbe- und Stellplatzmieten in der Kreisstadt Unna
• Bewirtschaftungskosten
• Zwangsversteigerungen


Die veröffentlichten neutralen und amtlichen Daten dienen der Orientierung. Sie sind jedoch keine Verkehrswerte. Verkehrswerte (Marktwerte) eines einzelnen Grundstückes im Stadtgebiet Unna können für bebaute und unbebaute Objekte u.a. durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Unna oder spezielle Sachverständige ermittelt werden.
Im Jahre 2021 gab der Gutachterausschuss, vertreten durch seine Geschäftsstelle, weiterhin Auskünfte aus der Bodenrichtwertpräsentation und dem Grundstücksmarktbericht und erstellte Gutachten für Behörden, Gerichte und Privatleute. Banken, Immobiliengesellschaften, freie Sachverständige und viele Bürger unserer Stadt machten von diesem Angebot Gebrauch.

Anlage:
Immobilienrichtwerte für Wohnungeigentum
Erstmalig wurden für den Teilmarkt Wohnungseigentum Immobilienrichtwerte (IRW)
im Stadtgebiet Unna ermittelt. Die Basis für die Ermittlung dieser Werte ohne Nebengebäude (z.B. Garagen) in €/m² bildeten die der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegenden anonymisierten Kaufpreise aus den Jahren 2017-2021. Daraus ableitend wurden IRW, soweit genügend Kauffälle vorlagen, innerhalb der Grenzen der Bodenrichtwertzonen (BRWZ) gebildet.
Im folgenden Jahr ist die Veröffentlichung von IRW für den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen. Wie auch die Bodenrichtwerte- und -zonen finden sich die IRW auf der Internetseite
www.boris.nrw.de . Darüber hinaus steht dort der Immobilien-Preis-Kalkulator für Eigentumswohnungen zur Verfügung.

Bodenrichtwerte unbebautes Bauland individueller Wohnungsbau
Eine geringere Anzahl von Kaufverträgen und der Flächen- und Geldumsatz im Verhältnis zum Vorjahr zeigen weiterhin eine steigende Tendenz mit ca. 26 % zu teuren Bauplätzen. Die Folge sind höhere Bodenrichtwerte.
Erstmalig werden im Jahr 2022 im Rahmen der Grundsteuerreform notwendig werdende Ausweisungen von Bodenrichtwerten für Außenbereichsflächen ausgewiesen. Die Festlegung erfolgte, aufgrund der geringen Zahl von betroffenen Grundstücken, nach Gemarkungen.

Grundstücksmarktentwicklung
Im Jahr 2021 zeigte sich bei 5 % weniger Kaufverträgen zum Vorjahr mit 226 Millionen Euro Gesamtumsatz eine Steigerung von + 38 % Gesamtumsatz für unbebaute und bebaute Grundstücke.
Die Preise für freistehende 1-2 Familienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften entwickeln sich mit einem Preisanstieg von ca. 22 % weiterhin nach oben. Insbesondere zeigt sich dieses bei Reihenmittelhäusern älteren Baujahres. Die Abweichungen zwischen den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen und den für die
Ermittlung des Sachwertfaktors (Marktanpassungsfaktor) durchgeführten Kaufpreisauswertungen bestätigen diese Entwicklung.
Im Bereich des Erwerbs von Wohnungseigentum ist die Anzahl der Kaufverträge um – 11 % zum Vorjahr gesunken. Der Geldumsatz lag rund 4 % unter dem Ergebnis des Vorjahres. Durchschnittlich zeigte sich eine Steigerung von ca. 18 % beim Kauf einer Eigentumswohnung.


Insgesamt zeigt der Grundstücksmarkt, dass in allen Teilmärkten die Kaufpreise weiterhin steigen.
Das weitere Absinken der Liegenschaftszinsen (Rentierlichkeit des Objektes) bestätigt diese Entwicklung.
Der Acker- und Grünlandpreis ist aufgrund der geringen Anzahl von Kaufverträgen gegenüber dem Vorjahr mit 5,80 €/m² nicht gestiegen. Der Preis in €/m² für Waldflächen wird im Jahr 2022 erstmalig ohne Aufwuchs ausgewiesen. Die Bewertung des Aufwuchses erfolgt zukünftig durch spezialisierte Sachverständige.