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Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Nach der Zusammenkunft des Krisenstabes des Kreises aufgrund des Inzidenzwertes von über 200 hat der Kreis nun eine neue Allgemeinverfügung zur Anordnung weiterer Maßnahmen des Infektionsschutzes gem. § 16a der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen. Diese regelt unter anderem das Zusammentreffen im öffentlichen und privaten Raum. Zudem gilt zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.

Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 19. April 2021 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung zum Nachlesen.