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UPDATE 14. Oktober: Kreis erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Angesichts dieser steigenden Zahl von Infizierten mit dem Covid-19-Virus im Kreis Unna hat der Landrat des Kreises am Mittwoch, 14. Oktober 2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die weitere konkrete Schutzmaßnahmen vorsieht. Unter anderem sind danach Gastronomische Betriebe im Sinne des § 14 CoronaSchVO von 1.00 bis 6.00 Uhr zu schließen. In den vorgenannten Zeiträumen ist Inhabern von Verkaufsstellen, insbesondere Tankstellen und Kiosken, der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten. Die neue Regelung sieht unter anderem eine zahlenmäßige Begrenzung für Feste aus einem herausragenden Anlass auf 25 Personen vor. Die vollständige Allgemeinverfügung steht zum Download bereit.