Inhalt

Einsatzplanung

Ein Aufgabenschwerpunkt des Sachgebietes 1 - Einsatzplanung - ist die Einsatzvorbereitung. Dazu gehört z.B. die Betreuung von Objekten im Unnaer Stadtgebiet, die mit einer so genannten automatischen Brandmeldeanlage (BMA) ausgestattet sind. Hierzu werden Feuerwehreinsatzpläne angefertigt und vorgehalten. Dieses gilt zudem für sonstige Objekte besonder Art und Nutzung ohne BMA.
Weiterhin werden Einsatzkonzepte für diese Objekte und besondere Schadensszenarien im Stadtgebiet gefertigt. Ein weiterer bedeutender Unterpunkt in der Einsatzplanung ist die Vorbereitung auf mögliche Massenanfälle von Verletzten (MANV), die allgemein eine erhebliche Herausforderung für die örtlichen Einsatzkräfte darstellen. Hierbei kommt es zu vielerlei organisatorischen, logistischen und personellen Planungen, die es im Vorfeld solcher Lagen zu erörtern gilt.
Des weiteren sind die Stabsarbeit, die Dokumentation und die Kommunikation im abwehrenden Brandschutz ein Schwerpunkt der Arbeit im Sachgebiet 1.


Brandsicherheitswachen

Der Gesetzgeber schreibt Brandsicherheitswachen vor, wenn bei Veranstaltungen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, entsprechende Veranstaltungen rechtzeitig anzumelden. Brandsicherheitswachen werden nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde über den Leiter der Feuerwehr gestellt und sind nach Gebührensatzung kostenpflichtig. In welcher Stärke und mit welcher Ausstattung eine Brandsicherheitswache anschließend eingesetzt wird, ist abhängig von Art, Größe und Ort der Veranstaltung. Bei teilweise erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen zur Nutzungsänderung dient die Brandsicherheitswache nicht zur Kompensation von Auflagen bzw. baulichen Mängeln.

Die Tätigkeiten der Brandsicherheitswache beinhalten keine Ordnerfunktionen, sondern sind ausschließlich für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorgesehen. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist Folge zu leisten. Eine weitere Art der Brandsicherheitswache kann in Betrieben erforderlich sein, wenn auf Grund der Gefährdung bei Schweißarbeiten oder sonstigen betrieblichen Einsätzen die Feuerwehr zur Gefahrenabwehr benötigt wird. Diese Einsatzart wird gemäß Gebührensatzung dann als Arbeitsauftrag berechnet.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Stellung einer Brandsicherheitswache, den Sie als pdf-Dokument downloaden können.

 

Weiter zu Kontakten